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BGB-01-001 | Modul 01 | Definition
Was ist ein Anspruch? "Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen.
§ 194 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-002 | Modul 01 | Prüfung
Welche vier Fragen klären den Ausgangspunkt einer Anspruchsprüfung? Wer will was von wem woraus?
Anspruchsteller, verlangte Leistung, Anspruchsgegner und mögliche Anspruchsgrundlage bestimmen. 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-003 | Modul 01 | Definition
Was ist ein Kaufvertrag über eine Sache? "Ein gegenseitiger Vertrag: Der Verkäufer schuldet Übergabe und Übereignung einer sach- und rechtsmangelfreien Sache.
Der Käufer schuldet den vereinbarten Kaufpreis und die Abnahme der Sache.
§ 433 Abs. 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-004 | Modul 01 | Abgrenzung
Was unterscheidet eine Anspruchsgrundlage von einer Hilfsnorm? "Die Anspruchsgrundlage ordnet bestimmten Voraussetzungen die begehrte Leistung zu, etwa § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Eine Hilfsnorm beantwortet eine Vorfrage, etwa § 145 BGB zum Angebot. Sie begründet nicht allein den Lieferanspruch.
§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Abgrenzung
BGB-01-005 | Modul 01 | Prüfung
Wie lautet der dreistufige Aufbau einer Anspruchsprüfung? 1. Anspruch entstanden?
2. Anspruch erloschen?
3. Anspruch durchsetzbar?
Bei jeder Stufe nur die durch den Fall veranlassten Voraussetzungen und Probleme prüfen. 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-006 | Modul 01 | Abgrenzung
Was unterscheidet eine Einwendung von einer Einrede? "Eine Einwendung verhindert oder beseitigt ein Recht. Das Gericht berücksichtigt sie grundsätzlich, wenn die nötigen Tatsachen vorgetragen sind; es ermittelt diese nicht allgemein von Amts wegen.
Eine Einrede gibt grundsätzlich ein Leistungsverweigerungsrecht, auf das sich der Berechtigte berufen muss, etwa bei Verjährung.
§ 214 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Abgrenzung
BGB-01-007 | Modul 01 | Prüfung
Welche Wirkung hat die Erfüllung einer Forderung? "Die Forderung erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
Bei einer Übereignungspflicht genügt nicht allein die körperliche Übergabe; auch das geschuldete Eigentum muss verschafft werden.
§ 362 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-008 | Modul 01 | Prüfung
Welche vier Schritte bilden den Gutachtenstil? Obersatz: konkrete Rechtsfrage als Hypothese.
Definition oder rechtlicher Maßstab: Voraussetzungen.
Subsumtion: Anwendung auf die Tatsachen.
Ergebnis: Antwort auf den Obersatz. 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-009 | Modul 01 | Definition
Was leistet die Subsumtion? Sie begründet anhand konkreter Tatsachen, warum die Voraussetzungen einer Norm oder Definition vorliegen oder fehlen.
Den Sachverhalt oder nur das Ergebnis zu wiederholen, genügt dafür nicht. 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-010 | Modul 01 | Definition
Was ist ein Verpflichtungsgeschäft? "Ein Rechtsgeschäft, das eine Leistungspflicht begründet, etwa ein Kaufvertrag.
Die Verpflichtung zur Eigentumsverschaffung überträgt noch nicht selbst das Eigentum.
§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-011 | Modul 01 | Definition
Was ist ein Verfügungsgeschäft? "Ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, indem es dieses überträgt, belastet, ändert oder aufhebt.
Beispiele: Übereignung einer Sache, Abtretung oder Erlass einer Forderung.
§ 929 Satz 1 BGB; § 398 BGB; § 397 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-012 | Modul 01 | Definition
Was besagt das Trennungsprinzip? "Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft sind rechtlich getrennte Geschäfte.
Beim Kauf sind der Kaufvertrag und die Übereignung der Kaufsache gesondert zu prüfen.
§ 433 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-013 | Modul 01 | Definition
Was besagt das Abstraktionsprinzip? "Die Wirksamkeit von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft wird grundsätzlich unabhängig beurteilt.
Ein unwirksamer Kaufvertrag macht die Übereignung nicht automatisch unwirksam. Derselbe Mangel kann aber beide Geschäfte erfassen.
§ 433 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Definition
BGB-01-014 | Modul 01 | Abgrenzung
Welche drei Rechtsgeschäfte sind beim gewöhnlichen Barkauf zu unterscheiden? "Kaufvertrag.
Übereignung der Ware.
Übereignung des Geldes.
Die gemeinsame Alltagssituation beseitigt ihre rechtliche Selbstständigkeit nicht.
§ 433 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Abgrenzung
BGB-01-015 | Modul 01 | Prüfung
Welche Voraussetzungen hat die Übereignung einer beweglichen Sache nach § 929 Satz 1 BGB? "Dingliche Einigung über den Eigentumsübergang.
Übergabe.
Fortbestehendes Einigsein bei der Übergabe.
Berechtigung des Veräußerers.
Dies ist der hier behandelte Erwerb vom Berechtigten, nicht das Schema des gutgläubigen Erwerbs.
§ 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-016 | Modul 01 | Prüfung
Was folgt aus unwirksamem Kaufvertrag bei wirksamer Übereignung? "Das Eigentum kann übergegangen sein, obwohl der Kaufvertrag unwirksam ist.
Ohne rechtlichen Grund kommt ein Anspruch auf Rückübertragung aus Leistungskondiktion in Betracht.
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Pruefung
BGB-01-017 | Modul 01 | Fall
Max bezahlt Leas Fahrrad. Es bleibt bei ihr; Eigentumsübertragung und Übergabeersatz sind noch nicht vereinbart. Ist Max schon Eigentümer? "Nein. Kaufvertrag und Zahlung allein übertragen das Eigentum am Fahrrad nicht.
Lea muss es verschaffen; die gesonderte Übereignung steht noch aus.
§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Fall
BGB-01-018 | Modul 01 | Fall
In einer Lösung steht nur: „Ein Vertrag besteht, weil beide einverstanden waren.“ Welche Begründung fehlt? "Die Erklärungen als Angebot und Annahme einordnen.
Am Fall erläutern, dass die essentialia negotii bestimmt oder bestimmbar sind, Rechtsbindungswille vorliegt und die Zustimmung rechtzeitig und unverändert erfolgt.
§ 145 BGB; § 147 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_01 Fall
BGB-02-001 | Modul 02 | Definition
Was bedeutet Rechtsfähigkeit, und wann beginnt sie beim Menschen? "Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Sie beginnt beim Menschen mit der Vollendung der Geburt.
§ 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-002 | Modul 02 | Abgrenzung
Können Kinder Eigentümer sein, obwohl sie nicht selbst wirksam kaufen können? "Ja. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit sind getrennte Fragen.
Auch ein Kleinkind kann Eigentümer sein. Ob es selbst Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen kann, bestimmen die Regeln zur Geschäftsfähigkeit.
§ 1 BGB; § 104 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-003 | Modul 02 | Abgrenzung
Was unterscheidet natürliche Personen von juristischen Personen? "Natürliche Personen sind Menschen.
Juristische Personen sind rechtlich anerkannte Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, etwa ein eingetragener Verein. Sie handeln durch Organe oder Vertreter.
§ 21 BGB; § 26 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-004 | Modul 02 | Definition
Wer ist Verbraucher? "Eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.
Entscheidend ist das konkrete Geschäft.
§ 13 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-005 | Modul 02 | Definition
Wer ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGB? "Eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 14 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-006 | Modul 02 | Fall
Eine selbstständige Fotografin kauft ein Sofa für ihre private Wohnung. Ist sie deswegen Unternehmerin bei diesem Kauf? "Nein, nicht allein wegen ihres Berufs.
Dient der Kauf überwiegend privaten Zwecken, handelt sie als Verbraucherin. Die Rolle hängt vom jeweiligen Geschäft ab.
§ 13 BGB; § 14 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Fall
BGB-02-007 | Modul 02 | Definition
Was ist eine Sache? "Ein körperlicher Gegenstand.
Ein Buch ist eine Sache; eine Forderung ist ein Recht. Eine digitale Datei ist als solche kein körperlicher Gegenstand.
§ 90 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-008 | Modul 02 | Prüfung
Welche rechtliche Grundregel gilt für Tiere? "Tiere sind keine Sachen.
Die für Sachen geltenden Vorschriften werden grundsätzlich entsprechend angewandt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 90a BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Pruefung
BGB-02-009 | Modul 02 | Abgrenzung
Was unterscheidet Eigentum und Besitz? "Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Besitz knüpft an die tatsächliche Sachherrschaft an. Auch ein Entleiher oder Dieb kann Besitzer sein, ohne Eigentümer zu sein.
§ 903 BGB; § 854 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-010 | Modul 02 | Definition
Wann ist ein Bestandteil wesentlich? "Wenn er sich nicht trennen lässt, ohne dass er oder die Hauptsache zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.
Wesentliche Bestandteile können grundsätzlich nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Für Grundstücke und Gebäude gelten ergänzend besondere Regeln.
§ 93 BGB; § 94 BGB; § 95 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-011 | Modul 02 | Definition
Was ist Zubehör? "Eine bewegliche Sache, die kein Bestandteil ist, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt ist und in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht.
Eine abweichende Verkehrsanschauung und nur vorübergehende Nutzung sind zu beachten.
§ 97 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-012 | Modul 02 | Abgrenzung
Was sind Nutzungen im Sinne des BGB? "Früchte einer Sache oder eines Rechts und die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Beispiel: Ertrag eines Obstbaums und eigener Gebrauch eines Fahrrads.
§ 99 BGB; § 100 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-013 | Modul 02 | Definition
Was ist ein Rechtsgeschäft? Ein Tatbestand aus mindestens einer Willenserklärung und gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen, an den die Rechtsordnung die gewollte Rechtsfolge knüpft. 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-014 | Modul 02 | Abgrenzung
Was unterscheidet ein einseitiges Rechtsgeschäft von einem einseitig verpflichtenden Vertrag? Beim einseitigen Rechtsgeschäft genügt eine Willenserklärung, etwa bei einer Kündigung.
Ein Vertrag setzt übereinstimmende Erklärungen voraus. „Einseitig verpflichtend“ beschreibt dagegen die Verteilung der Leistungspflichten. 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-015 | Modul 02 | Abgrenzung
Was unterscheidet eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung von einem Realakt? "Bei der rechtsgeschäftsähnlichen Handlung knüpft das Gesetz Folgen an eine Willensäußerung, etwa eine Mahnung.
Der Realakt ist tatsächliches Verhalten mit gesetzlichen Folgen, etwa Verarbeitung. Die Folge muss nicht rechtsgeschäftlich gewollt sein.
§ 286 Abs. 1 BGB; § 950 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Abgrenzung
BGB-02-016 | Modul 02 | Definition
Was bedeutet Privatautonomie? "Private können ihre Rechtsverhältnisse grundsätzlich selbst gestalten, insbesondere durch Abschluss-, Inhalts- und Formfreiheit.
Die Freiheit besteht innerhalb gesetzlicher Grenzen; Formvorschriften, Verbote und Sittenwidrigkeit können entgegenstehen.
§ 125 BGB; § 134 BGB; § 138 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Definition
BGB-02-017 | Modul 02 | Fall
Lea verleiht Karim ihr Tablet nur für ein Wochenende. Ändert die Übergabe das Eigentum? "Nein. Es fehlt die Einigung über einen Eigentumsübergang.
Lea bleibt Eigentümerin; Karim erhält unmittelbaren Besitz. Der Leihvertrag erlaubt ihm die Nutzung für die vereinbarte Zeit.
§ 598 BGB; § 854 Abs. 1 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Fall
BGB-02-018 | Modul 02 | Fall
Karim behält das geliehene Tablet nach Ende der vereinbarten Leihzeit. Welche Rückgabeansprüche kommen in Betracht? "Vertraglicher Rückgabeanspruch aus § 604 Abs. 1 BGB.
Daneben § 985 BGB, wenn Lea Eigentümerin und Karim Besitzer ist und kein Recht zum Besitz mehr besteht.
§ 604 Abs. 1 BGB; § 985 BGB; § 986 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_02 Fall
BGB-03-001 | Modul 03 | Definition
Was ist eine Willenserklärung? Die Äußerung eines Willens, der auf die Herbeiführung einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
Objektiven Erklärungstatbestand und subjektive Willensseite getrennt untersuchen. 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-002 | Modul 03 | Prüfung
Wann liegt ein objektiver Erklärungstatbestand vor? "Wenn das Verhalten aus Sicht eines verständigen Empfängers als Äußerung eines auf eine Rechtsfolge gerichteten Willens erscheint.
Eine Erklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-003 | Modul 03 | Definition
Was ist Rechtsbindungswille? "Der nach außen erkennbare Wille, eine rechtliche Bindung einzugehen.
Er wird aus dem objektiven Erklärungswert des Verhaltens und den erkennbaren Umständen ermittelt.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-004 | Modul 03 | Prüfung
Welche Umstände helfen bei der Abgrenzung einer Gefälligkeit vom rechtsverbindlichen Geschäft? "Art und Zweck der Zusage, wirtschaftliche Bedeutung, Interessenlage und erkennbares Vertrauen.
Unentgeltlichkeit allein schließt Rechtsbindungswillen nicht aus. Die Bewertung benötigt konkrete Indizien.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-005 | Modul 03 | Definition
Was ist Handlungswille? Der Wille, überhaupt willensgesteuert zu handeln.
Er fehlt etwa bei Reflexen oder Bewusstlosigkeit. Bewusstes Handeln unter einer Drohung ist davon zu unterscheiden. 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-006 | Modul 03 | Definition
Was ist Erklärungsbewusstsein? Das Bewusstsein, durch das eigene Verhalten rechtlich erheblich zu handeln.
Es gehört zur subjektiven Willensseite und ist nicht gleichbedeutend mit objektiv erkennbarem Rechtsbindungswillen. 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-007 | Modul 03 | Prüfung
Wann kann trotz fehlenden aktuellen Erklärungsbewusstseins eine Willenserklärung zugerechnet werden? "Nach der Rechtsprechung, wenn der Handelnde die rechtsgeschäftliche Deutung bei erforderlicher Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können und der Empfänger das Verhalten tatsächlich so verstanden hat.
Die Gegenauffassung verlangt aktuelles Erklärungsbewusstsein. Eine Anfechtung entsprechend § 119 Abs. 1 BGB kommt bei Zurechnung in Betracht.
§ 119 Abs. 1 BGB; § 122 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-008 | Modul 03 | Definition
Was ist Geschäftswille, und welche Bedeutung hat sein Fehlen? "Der Wille, die konkrete rechtsgeschäftliche Folge herbeizuführen.
Fehlender oder abweichender Geschäftswille verhindert die Erklärung grundsätzlich nicht, kann aber eine Anfechtung ermöglichen.
§ 119 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-009 | Modul 03 | Prüfung
Wie werden empfangsbedürftige Willenserklärungen grundsätzlich ausgelegt? "Nach dem objektiven Empfängerhorizont: Wie durfte ein verständiger Empfänger die Erklärung nach Treu und Glauben und Verkehrssitte verstehen?
Wortlaut, erkennbarer Zweck und bekannte Umstände berücksichtigen.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-010 | Modul 03 | Abgrenzung
Wie werden nichtempfangsbedürftige Erklärungen, etwa ein Testament, ausgelegt? "Der wirkliche Wille des Erklärenden steht im Vordergrund.
Ein schutzwürdiger Erklärungsempfänger wie bei einem Vertrag fehlt. Form- und sonstige Wirksamkeitsanforderungen bleiben bestehen.
§ 133 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Abgrenzung
BGB-03-011 | Modul 03 | Definition
Was bedeutet falsa demonstratio non nocet? "Eine übereinstimmende Falschbezeichnung schadet grundsätzlich nicht, wenn beide tatsächlich dasselbe meinen.
Das gemeinsam Gewollte geht der isolierten Wortbedeutung vor. Formfragen sind gesondert zu beachten.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Definition
BGB-03-012 | Modul 03 | Prüfung
Warum muss vor einer Anfechtung zunächst ausgelegt werden? "Erst die Auslegung ergibt den rechtlich maßgeblichen Inhalt der Erklärung.
Nur ein danach verbleibendes Auseinanderfallen von Inhalt und Willen kann die passende Irrtumsprüfung tragen.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 119 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-013 | Modul 03 | Prüfung
Ist Schweigen auf ein Angebot grundsätzlich Zustimmung? "Nein. Bloßes Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung.
Eine Ausnahme benötigt eine konkrete gesetzliche, vereinbarte oder sonst anerkannte Grundlage. Der Anbieter kann die Bedeutung nicht einseitig festlegen.
§ 151 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-014 | Modul 03 | Prüfung
Welche Wirkung hat ein geheimer Vorbehalt? "Die Erklärung bleibt grundsätzlich wirksam, auch wenn der Erklärende innerlich das Erklärte nicht will.
Bei empfangsbedürftiger Erklärung ist sie nichtig, wenn der Empfänger den Vorbehalt kennt.
§ 116 Satz 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-015 | Modul 03 | Prüfung
Welche Rechtsfolge hat ein Scheingeschäft? "Das mit Einverständnis des Empfängers nur zum Schein erklärte Geschäft ist nichtig.
Ein verdecktes Geschäft wird nach seinen eigenen Voraussetzungen beurteilt, einschließlich seiner Form.
§ 117 Abs. 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-016 | Modul 03 | Prüfung
Wann ist eine Scherzerklärung nach § 118 BGB nichtig? "Wenn sie nicht ernstlich gemeint und in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde erkannt.
Ein missverstandener Scherz kann eine Pflicht zum Ersatz des Vertrauensschadens auslösen.
§ 118 BGB; § 122 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Pruefung
BGB-03-017 | Modul 03 | Abgrenzung
Wie unterscheiden sich geheimer Vorbehalt, Scheingeschäft und Scherzerklärung? "Geheimer Vorbehalt: Erklärender will innerlich das Erklärte nicht.
Scheingeschäft: Beteiligte wollen übereinstimmend nur den Schein.
Scherzerklärung: fehlende Ernstlichkeit soll nach Erwartung des Erklärenden erkannt werden.
§ 116 BGB; § 117 BGB; § 118 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Abgrenzung
BGB-03-018 | Modul 03 | Fall
Beide zeigen auf das rote Rad und meinen dieses, nennen es aber versehentlich „schwarzes Rad“. Welches Rad betrifft der Vertrag? "Das rote Rad. Das tatsächlich übereinstimmende Verständnis ist maßgeblich.
Die gemeinsame Falschbezeichnung schadet grundsätzlich nicht. Für die bloße Abwehr eines Anspruchs auf das schwarze Rad ist daher keine Anfechtung nötig.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_03 Fall
BGB-04-001 | Modul 04 | Definition
Wann ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung abgegeben? "Wenn sie willentlich so in Richtung des Empfängers auf den Weg gebracht wird, dass der Erklärende unter normalen Umständen mit ihrem Zugang rechnen darf.
Ein nur fertig geschriebener und zurückbehaltener Brief genügt nicht.
§ 130 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Definition
BGB-04-002 | Modul 04 | Definition
Wann geht eine Erklärung unter Abwesenden zu? "Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist.
Tatsächliches Lesen ist grundsätzlich nicht nötig; frühere tatsächliche Kenntnisnahme kann bereits Zugang begründen.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Definition
BGB-04-003 | Modul 04 | Prüfung
Warum genügt die bloße Absendung nicht als Zugangsnachweis? "Absendung und Eingang beim Empfänger sind unterschiedliche Tatsachen.
Die Erklärung muss dessen Machtbereich erreichen und eine gewöhnliche Kenntnisnahmemöglichkeit bestehen. Eine Versandbestätigung belegt das nicht allein.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-004 | Modul 04 | Prüfung
Wann geht eine mündliche Erklärung unter Anwesenden grundsätzlich zu? Nach der eingeschränkten Vernehmungstheorie genügt grundsätzlich, dass der Erklärende bei verständiger Beurteilung von richtiger Wahrnehmung ausgehen darf.
Erkennbare Missverständnisse oder ersichtlich unverständliche Äußerungen schließen dieses Vertrauen aus. 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-005 | Modul 04 | Prüfung
Wann geht ein Schriftstück unter Anwesenden grundsätzlich zu? Mit Aushändigung, wenn dadurch die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht.
Die sofortige tatsächliche Lektüre ist grundsätzlich nicht erforderlich. 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-006 | Modul 04 | Prüfung
Worauf kommt es beim Zugang einer E-Mail an? "Eingang im für den Empfang bestimmten elektronischen Bereich und gewöhnliche Möglichkeit der Kenntnisnahme.
Im Geschäftsverkehr kann abrufbarer Eingang während üblicher Geschäftszeiten genügen. Private Nachrichten und Eingänge außerhalb üblicher Zeiten gesondert beurteilen.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-007 | Modul 04 | Abgrenzung
Sind Telefonat und Messenger für Zugang und Annahmefrist immer gleich zu behandeln? "Nein. Das unmittelbare Telefonat fällt bei der Annahmefrist unter die Regel für Anwesende.
Bei Messenger-Nachrichten ist zwischen unmittelbarem Dialog und zeitversetzter Übermittlung zu unterscheiden; der Sachverhalt entscheidet.
§ 147 Abs. 1 Satz 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Abgrenzung
BGB-04-008 | Modul 04 | Definition
Was ist ein Erklärungsbote? "Eine Person, die eine fremde Willenserklärung übermittelt, ohne den rechtsgeschäftlichen Inhalt selbst zu bilden.
Ein Verlust kann Zugang verhindern; versehentliche Falschübermittlung kann einen Anfechtungsgrund begründen.
§ 120 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Definition
BGB-04-009 | Modul 04 | Definition
Was ist ein Empfangsbote, und wann tritt über ihn Zugang ein? "Eine geeignete, nach Ermächtigung oder Verkehrsanschauung zur Entgegennahme anzusehende Person.
Zugang tritt grundsätzlich ein, wenn unter normalen Umständen mit der Weiterleitung an den Empfänger zu rechnen ist.
§ 130 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Definition
BGB-04-010 | Modul 04 | Abgrenzung
Was unterscheidet Empfangsbote und Empfangsvertreter? "Der Empfangsvertreter empfängt mit Vertretungsmacht unmittelbar für den Vertretenen; Zugang beim Vertreter genügt.
Beim Empfangsboten kommt es grundsätzlich auf den zu erwartenden Weiterleitungszeitpunkt an.
§ 164 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Abgrenzung
BGB-04-011 | Modul 04 | Prüfung
Welche Grundfolge kann treuwidrige Zugangsvereitelung haben? "Der Empfänger kann sich nach Treu und Glauben nicht ohne Weiteres auf fehlenden oder verspäteten Zugang berufen.
Bei fahrlässiger Erschwerung kann ein unverzüglicher erneuter Zustellversuch erforderlich sein. Gezielte Verhinderung gesondert würdigen.
§ 242 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-012 | Modul 04 | Prüfung
Wann wird eine Erklärung gegenüber einem Geschäftsunfähigen wirksam? "Grundsätzlich erst, wenn sie seinem gesetzlichen Vertreter zugeht.
Der Zugang allein beim Geschäftsunfähigen genügt nicht.
§ 131 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-013 | Modul 04 | Prüfung
Wann genügt der Zugang allein bei einem beschränkt Geschäftsfähigen? "Insbesondere wenn die Erklärung lediglich rechtlich vorteilhaft ist oder der gesetzliche Vertreter eingewilligt hat.
Andernfalls wird sie grundsätzlich erst durch Zugang beim gesetzlichen Vertreter wirksam.
§ 131 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-014 | Modul 04 | Prüfung
Wie verhindert ein Widerruf nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB das Wirksamwerden? "Er muss dem Empfänger vor oder gleichzeitig mit der Ausgangserklärung zugehen.
Das frühere Absenden des Widerrufs genügt nicht. Nach dem Zugang des Angebots hilft diese Vorschrift grundsätzlich nicht mehr.
§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-015 | Modul 04 | Abgrenzung
Wie unterscheiden sich Erklärungswiderruf, Verbraucherwiderruf und Vollmachtswiderruf? "§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB verhindert das Wirksamwerden einer Erklärung.
Verbraucherwiderruf löst unter besonderen Voraussetzungen von einer vertraglichen Bindung.
Vollmachtswiderruf betrifft die Vertretungsmacht.
§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB; § 355 BGB; § 168 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Abgrenzung
BGB-04-016 | Modul 04 | Prüfung
Welche Wirkung haben Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden nach Abgabe? "Sie hindern das Wirksamwerden grundsätzlich nicht.
Die Geschäftsfähigkeit bei Abgabe und weitere Voraussetzungen bleiben gesondert zu prüfen.
§ 130 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Pruefung
BGB-04-017 | Modul 04 | Fall
Ein Angebot geht gewöhnlich um 10 Uhr im Briefkasten zu. Der verständliche telefonische Widerruf folgt um 11 Uhr; gelesen wird erst abends. Verhindert er das Angebot? "Nein. Der Zugang erfolgte bereits um 10 Uhr; der Widerruf kam danach.
Die ausnahmsweise spätere Lektüre verschiebt den Zugang nicht. Ein Kaufvertrag verlangt weiterhin eine Annahme.
§ 130 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Fall
BGB-04-018 | Modul 04 | Fall
Wie ändert sich der Briefkastenfall, wenn der telefonisch verstandene Widerruf schon um 9 Uhr zugeht? "Der vor dem Angebot zugegangene Widerruf verhindert dessen Wirksamwerden.
Die Zeitpunkte des Zugangs beider Erklärungen sind entscheidend.
§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_04 Fall
BGB-05-001 | Modul 05 | Prüfung
Welche Erklärungen braucht es grundsätzlich zum Vertragsschluss? "Zwei übereinstimmende, aufeinander bezogene Willenserklärungen: Angebot und Annahme.
Wirksame Abgabe und gegebenenfalls Zugang sowie die weiteren Wirksamkeitsvoraussetzungen gesondert prüfen.
§ 145 BGB; § 147 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-002 | Modul 05 | Definition
Was ist ein Angebot? "Eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit Rechtsbindungswillen, die den Vertragsschluss so bestimmt oder bestimmbar vorschlägt, dass der Empfänger nur noch zustimmen muss.
Die wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) müssen bestimmt oder bestimmbar sein.
§ 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Definition
BGB-05-003 | Modul 05 | Definition
Welche essentialia negotii müssen bei einem Kaufangebot bestimmt oder bestimmbar sein? "Vertragsparteien, Kaufsache und Kaufpreis.
Eine konkrete Zahl ist nicht stets nötig, wenn der Preis nach hinreichend bestimmten Kriterien ermittelt werden kann. Zusätzlich muss Rechtsbindungswille erkennbar sein.
§ 433 BGB; § 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Definition
BGB-05-004 | Modul 05 | Definition
Was ist eine Annahme? "Die grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der dem angebotenen Vertrag vorbehaltlos zugestimmt wird.
Sie muss auf das Angebot bezogen sein, inhaltlich passen und rechtzeitig wirksam werden.
§ 147 BGB; § 150 BGB; § 151 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Definition
BGB-05-005 | Modul 05 | Definition
Was ist eine invitatio ad offerendum? "Eine Aufforderung, selbst ein Angebot abzugeben.
Es fehlt der Wille, sich bereits durch die Zustimmung des Adressaten zu binden. Warenpräsentationen im Laden sind regelmäßig ein Beispiel.
§ 133 BGB; § 157 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Definition
BGB-05-006 | Modul 05 | Fall
Ein Kopfhörer liegt mit einem Preisschild im Laden. Ist dadurch regelmäßig schon ein verbindliches Verkaufsangebot abgegeben? "Nein. Regelmäßig liegt eine invitatio ad offerendum vor.
Der Kunde gibt typischerweise an der Kasse ein Kaufangebot ab; der Händler muss es annehmen. Der genaue Ablauf bleibt auszulegen.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Fall
BGB-05-007 | Modul 05 | Abgrenzung
Warum sind Warenautomat und Online-Shop nicht schematisch gleich zu behandeln? "Der funktionsbereite Warenautomat enthält regelmäßig ein Angebot an unbestimmte Personen.
Die Shopdarstellung ist regelmäßig eine invitatio; die Bestellung typischerweise das Angebot. Automatische Bestätigungen sind nicht stets Annahmen. Entscheidend sind Gestaltung und Erklärungsinhalt.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 145 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Abgrenzung
BGB-05-008 | Modul 05 | Prüfung
Welche Bindung bewirkt ein Angebot grundsätzlich? "Der Antragende ist an den Antrag gebunden, sofern er die Gebundenheit nicht ausgeschlossen hat.
Ein bereits zugegangenes bindendes Angebot kann nicht allein durch einen verspäteten Erklärungswiderruf beseitigt werden.
§ 145 BGB; § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-009 | Modul 05 | Prüfung
Wann erlischt ein Angebot nach § 146 BGB? "Wenn es dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder nicht rechtzeitig nach §§ 147 bis 149 BGB angenommen wird.
Ein erloschenes Angebot lebt durch spätere Zustimmung nicht automatisch wieder auf.
§ 146 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-010 | Modul 05 | Prüfung
Welche Annahmefrist gilt grundsätzlich im persönlichen Gespräch? "Das Angebot an einen Anwesenden kann grundsätzlich nur sofort angenommen werden.
Bestimmt der Antragende eine andere Annahmefrist, ist diese maßgeblich.
§ 147 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 148 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-011 | Modul 05 | Prüfung
Welche Annahmefrist gilt für ein Angebot unter Abwesenden? "Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
Regelmäßig sind Hinübermittlung, angemessene Überlegungszeit und Rückübermittlung zu berücksichtigen.
§ 147 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-012 | Modul 05 | Prüfung
Wie wirkt eine ausdrücklich bestimmte Annahmefrist? "Die Annahme kann nur innerhalb dieser Frist erfolgen.
Bei grundsätzlich empfangsbedürftiger Annahme ist ihr rechtzeitiger Zugang entscheidend, nicht allein ihre Absendung.
§ 148 BGB; § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-013 | Modul 05 | Prüfung
Welche Grundfolge hat eine verspätete Annahme? "Sie gilt als neuer Antrag, den die andere Seite annehmen müsste.
Die Besonderheit des § 149 BGB für erkennbar ungewöhnlich verspätete Beförderung gesondert prüfen.
§ 150 Abs. 1 BGB; § 149 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-014 | Modul 05 | Prüfung
Wann hilft § 149 BGB bei verspätetem Zugang einer Annahme? "Die Erklärung wurde so abgesandt, dass sie bei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig zugegangen wäre, und der Antragende musste dies erkennen.
Er muss die Verspätung grundsätzlich unverzüglich anzeigen. Verzögert er die Absendung dieser Anzeige, gilt die Annahme als nicht verspätet.
§ 149 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-015 | Modul 05 | Prüfung
Welche zwei Folgen hat eine abändernde Annahme? "Ablehnung des ursprünglichen Angebots und neuer Antrag.
Das ursprüngliche Angebot erlischt; das neue kann von der anderen Seite angenommen werden.
§ 150 Abs. 2 BGB; § 146 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-016 | Modul 05 | Abgrenzung
Ist „Wären auch 150 Euro möglich?“ stets eine Ablehnung eines Angebots über 180 Euro? "Nein. Es kann eine bloße Nachfrage sein.
Wortlaut und Umstände auslegen. Erst eine Zustimmung, die verbindlich von der Änderung abhängig gemacht wird, fällt unter § 150 Abs. 2 BGB.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 150 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Abgrenzung
BGB-05-017 | Modul 05 | Prüfung
Kann ein abgelehntes Angebot später noch angenommen werden? "Nein. Es ist erloschen.
Eine spätere Zustimmung zum früheren Inhalt kann ein neues Angebot sein, das seinerseits angenommen werden müsste.
§ 146 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-018 | Modul 05 | Prüfung
Macht § 151 BGB Schweigen allgemein zur Annahme? "Nein. Die Norm kann eine Annahmeerklärung gegenüber dem Antragenden entbehrlich machen, wenn sie nach Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder darauf verzichtet wurde.
Eine geeignete Betätigung des Annahmewillens bleibt grundsätzlich nötig.
§ 151 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Pruefung
BGB-05-019 | Modul 05 | Abgrenzung
Was unterscheidet offenen und versteckten Dissens? "Offen: Beide wissen von einem noch ungeregelten Punkt; im Zweifel ist der Vertrag noch nicht geschlossen.
Versteckt: Beide halten den Vertrag für geschlossen; er bleibt nach § 155 bestehen, wenn er auch ohne Regelung dieses Punkts geschlossen worden wäre.
Zuerst auslegen; wesentliche Vertragspunkte benötigen hinreichende Einigung.
§ 154 Abs. 1 BGB; § 155 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Abgrenzung
BGB-05-020 | Modul 05 | Fall
Leon bietet 180 Euro an. Nora sagt „nur 150“, Leon lehnt ab. Nora sagt „dann 180“, Leon lehnt erneut ab. Besteht ein Kaufvertrag? "Nein. Noras Gegenangebot über 150 Euro beseitigt das erste Angebot. Auch ihr Gegenangebot wird abgelehnt.
Die spätere Erklärung über 180 Euro ist ein neuer Antrag, den Leon ebenfalls ablehnt. Es fehlt die Einigung.
§ 146 BGB; § 150 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Fall
BGB-05-021 | Modul 05 | Fall
Leon bietet 180 Euro an. Nora sagt „nur 150“. Leon antwortet sofort „Einverstanden“. Welcher Preis gilt? "150 Euro. Leon nimmt Noras Gegenangebot sofort und unverändert an.
Das ursprüngliche Angebot über 180 Euro ist durch die abändernde Antwort erloschen.
§ 150 Abs. 2 BGB; § 147 Abs. 1 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Fall
BGB-05-022 | Modul 05 | Fall
Ein Angebot gilt bis 18 Uhr. Die Annahme wird erst um 18:05 Uhr abgesendet und geht sofort zu. Hilft § 149 BGB? "Nein. Schon die Absendung war zu spät; es fehlt die rechtzeitige Absendung bei regelmäßiger Beförderung.
Die verspätete Annahme gilt als neuer Antrag.
§ 148 BGB; § 149 BGB; § 150 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_05 Fall
BGB-06-001 | Modul 06 | Definition
Was ist Geschäftsfähigkeit? "Die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst wirksam vorzunehmen.
Sie ist von der Rechtsfähigkeit als Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, zu unterscheiden.
§ 104 BGB; § 106 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Definition
BGB-06-002 | Modul 06 | Prüfung
Welche Altersstufen der Geschäftsfähigkeit gelten grundsätzlich? "Unter sieben Jahren: geschäftsunfähig.
Ab Vollendung des siebenten bis vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs: beschränkt geschäftsfähig.
Ab achtzehn grundsätzlich voll geschäftsfähig; § 104 Nr. 2 BGB kann unabhängig vom Alter eingreifen.
§ 104 Nr. 1 und 2 BGB; § 106 BGB; § 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-003 | Modul 06 | Prüfung
Welche Grundfolge hat eine Erklärung eines Geschäftsunfähigen? "Sie ist nichtig.
Für Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung gilt zusätzlich § 105 Abs. 2 BGB. Eine bloße Alkoholisierung genügt nicht automatisch.
§ 105 Abs. 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-004 | Modul 06 | Prüfung
Welche Ausnahme ermöglicht § 105a BGB? "Bei volljährigen Geschäftsunfähigen: geringwertige Alltagsgeschäfte gelten hinsichtlich Leistung und vereinbarter Gegenleistung als wirksam, sobald beide bewirkt sind.
Keine erhebliche Gefahr für Person oder Vermögen. Die Vorschrift gilt nicht für geschäftsunfähige Kinder.
§ 105a Satz 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-005 | Modul 06 | Definition
Wann ist ein Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft? "Wenn es die Rechtsstellung ausschließlich verbessert, ohne eigene rechtliche Pflichten oder den Verlust bestehender Rechte herbeizuführen.
Wirtschaftlicher Nutzen ersetzt diese Prüfung nicht. Rechtlich neutrale Geschäfte sind grundsätzlich ebenfalls zustimmungsfrei.
§ 107 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Definition
BGB-06-006 | Modul 06 | Fall
Eine 16-Jährige kauft ein Fahrrad für 20 Euro, das 500 Euro wert ist. Ist der Kauf allein deswegen lediglich rechtlich vorteilhaft? "Nein. Auch der günstige Kauf verpflichtet zu Zahlung und Abnahme.
Für die Wirksamkeit sind Zustimmung oder passende Sonderregeln, etwa § 110 BGB, nötig.
§ 107 BGB; § 433 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Fall
BGB-06-007 | Modul 06 | Abgrenzung
Wie sind Kaufvertrag, Erwerb der Kaufsache und Zahlung durch einen Minderjährigen getrennt zu beurteilen? "Kaufvertrag: wegen eigener Pflichten rechtlich nachteilig.
Vorbehaltloser Erwerb unbelasteten Eigentums an einer gewöhnlichen beweglichen Sache: grundsätzlich lediglich rechtlich vorteilhaft.
Übereignung des Geldes: rechtlich nachteilig wegen Eigentumsverlusts; Zustimmung gesondert prüfen.
§ 107 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Abgrenzung
BGB-06-008 | Modul 06 | Abgrenzung
Was unterscheidet Einwilligung und Genehmigung? "Einwilligung ist die vorherige Zustimmung.
Genehmigung ist die nachträgliche Zustimmung und wirkt grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Geschäfts zurück.
§ 183 Satz 1 BGB; § 184 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Abgrenzung
BGB-06-009 | Modul 06 | Prüfung
Wie wirkt ein Vertrag ohne erforderliche Einwilligung bei beschränkter Geschäftsfähigkeit? "Er ist grundsätzlich schwebend unwirksam; die Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ab.
Verweigerte Genehmigung führt zur endgültigen Unwirksamkeit.
§ 108 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-010 | Modul 06 | Prüfung
Was bewirkt die Aufforderung zur Genehmigung nach § 108 Abs. 2 BGB? "Die Erklärung kann danach nur gegenüber dem Vertragspartner erfolgen; zuvor dem Minderjährigen erklärte Genehmigung oder Verweigerung wird unwirksam.
Es gilt eine Frist von zwei Wochen ab Empfang der Aufforderung. Schweigen gilt als Verweigerung.
§ 108 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-011 | Modul 06 | Prüfung
Wann darf der Vertragspartner nach § 109 BGB widerrufen? "Grundsätzlich bis zur Genehmigung.
Kannte er die Minderjährigkeit, nur bei wahrheitswidrig behaupteter Einwilligung; auch dann nicht, wenn er ihr Fehlen bei Vertragsschluss kannte.
§ 109 Abs. 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-012 | Modul 06 | Prüfung
Welche Voraussetzungen hat § 110 BGB? "Ohne Zustimmung geschlossener Vertrag eines beschränkt Geschäftsfähigen.
Vollständiges Bewirken seiner vertragsmäßigen Leistung.
Mittel vom Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen.
Dann gilt der Vertrag als von Anfang an wirksam.
§ 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-013 | Modul 06 | Abgrenzung
Enthält § 110 BGB eine feste Eurogrenze oder eine allgemeine Erlaubnis für Ratenkäufe? "Nein. Herkunft und Freigabe der Mittel sowie vollständige Leistung sind entscheidend.
Ein bloßes Ratenversprechen genügt nicht. Gespartes Taschengeld kann erfasst sein, wenn die Verwendung freigegeben ist.
§ 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Abgrenzung
BGB-06-014 | Modul 06 | Prüfung
Wie wirkt ein einseitiges Rechtsgeschäft ohne erforderliche Einwilligung eines Minderjährigen? "Es ist unwirksam; eine Genehmigung nach dem Modell des § 108 BGB genügt nicht.
Bei vorhandener Einwilligung kann fehlende schriftliche Vorlage zur unverzüglichen Zurückweisung berechtigen, sofern der Vertreter den anderen nicht informiert hat.
§ 111 Satz 1 bis 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-015 | Modul 06 | Prüfung
Welche Ermächtigung und Wirkung regelt § 112 BGB? "Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts.
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit für betriebsbezogene Geschäfte. Gesetzlich genehmigungsbedürftige Geschäfte bleiben ausgenommen; auch die Rücknahme braucht gerichtliche Genehmigung.
§ 112 Abs. 1 und 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-016 | Modul 06 | Prüfung
Welche Reichweite hat eine Ermächtigung nach § 113 BGB? "Sie betrifft Eingehung, Aufhebung und Erfüllung eines gestatteten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Sie macht den Minderjährigen nicht allgemein voll geschäftsfähig. Einkäufe mit dem Lohn benötigen eine eigenständige Prüfung, gegebenenfalls nach § 110 BGB.
§ 113 Abs. 1 BGB; § 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-017 | Modul 06 | Prüfung
Wie prüfst du einen Vertrag mit einem Minderjährigen? "Alter und konkretes Rechtsgeschäft bestimmen.
Lediglich rechtlichen Vorteil oder Neutralität prüfen.
Einwilligung und ihre Reichweite prüfen.
Sonderregeln, insbesondere §§ 110 bis 113 BGB, untersuchen.
Sonst Genehmigung nach § 108 BGB prüfen. Verpflichtung und Verfügung getrennt behandeln.
§ 107 BGB; § 108 BGB; § 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Pruefung
BGB-06-018 | Modul 06 | Fall
Ida (16) zahlt ohne Zustimmung nur 100 von 200 Euro Fahrradpreis aus freigegebenem Taschengeld. Die Eltern verweigern die Genehmigung. Ist der Restpreis geschuldet? "Nein. Der Kauf ist rechtlich nachteilig; § 110 BGB scheitert an der unvollständigen Leistung.
Der zunächst schwebend unwirksame Vertrag ist nach verweigerter Genehmigung endgültig unwirksam. Kein Restpreisanspruch aus § 433 Abs. 2 BGB.
§ 107 BGB; § 108 Abs. 1 BGB; § 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Fall
BGB-06-019 | Modul 06 | Fall
Ida bezahlt stattdessen sofort alle 200 Euro aus hierfür freigegebenen Mitteln. Können die Eltern den wirksamen Vertrag durch spätere Missbilligung beseitigen? "Nein. Bei erfüllten Voraussetzungen des § 110 BGB gilt der Vertrag von Anfang an als wirksam.
Die nachträgliche bloße Missbilligung beseitigt diese Wirksamkeit nicht.
§ 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Fall
BGB-06-020 | Modul 06 | Fall
Welche Grundlage kommt für die Rückzahlung von Idas 100 Euro nach endgültig unwirksamem Ratenkauf in Betracht? "Leistungskondiktion: Der Händler erhielt die Zahlung durch Idas Leistung ohne wirksamen vertraglichen Rechtsgrund.
Die Rückabwicklung ist von einem Anspruch auf den restlichen Kaufpreis zu trennen.
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_06 Fall
BGB-07-001 | Modul 07 | Prüfung
Warum prüfst du die Auslegung vor der Anfechtung? "Zuerst ist festzustellen, welchen Inhalt die Erklärung rechtlich hat. Erst danach lässt sich beurteilen, ob dieser Inhalt vom maßgeblichen Willen abweicht und ein Anfechtungsgrund besteht.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 119 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-002 | Modul 07 | Prüfung
Welche Schritte gehören zur Prüfung einer Anfechtung? "Anfechtbares Geschäft und betroffene Erklärung; Anfechtungsgrund; Anfechtungserklärung gegenüber dem richtigen Gegner; Frist; kein Ausschluss; Rechtsfolge.
§ 119 BGB; § 120 BGB; § 123 BGB; § 143 BGB; § 121 BGB; § 124 BGB; § 144 BGB; § 142 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-003 | Modul 07 | Definition
Was ist ein Inhaltsirrtum? "Der Erklärende setzt das gewollte Erklärungszeichen, irrt aber über dessen Bedeutung. Beispiel: Er bestellt bewusst ein Gros und versteht darunter zwölf statt 144 Stück.
§ 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-004 | Modul 07 | Definition
Was ist ein Erklärungsirrtum? "Der Erklärende setzt versehentlich ein anderes Erklärungszeichen als beabsichtigt, etwa durch Verschreiben, Versprechen oder Vertippen.
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-005 | Modul 07 | Definition
Welche Eigenschaften erfasst § 119 Abs. 2 BGB? "Verkehrswesentliche tatsächliche oder rechtliche Merkmale einer Person oder Sache, die ihr für eine gewisse Dauer anhaften und ihre Wertschätzung beeinflussen. Der Wert oder Preis selbst ist keine solche Eigenschaft.
§ 119 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-006 | Modul 07 | Abgrenzung
Ist jeder Irrtum über eine Eigenschaft des Kaufgegenstands nach § 119 Abs. 2 BGB lösbar? "Nein. Neben der Verkehrswesentlichkeit sind mögliche Vorrangregeln des besonderen Gewährleistungsrechts zu beachten. Insbesondere darf der Käufer die Mängelregeln nicht ohne Weiteres durch eine Eigenschaftsanfechtung umgehen.
§ 119 Abs. 2 BGB; § 437 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Abgrenzung
BGB-07-007 | Modul 07 | Prüfung
Wann ist ein Irrtum im Sinne von § 119 BGB erheblich? "Es muss anzunehmen sein, dass der Erklärende die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben hätte. Bloßes nachträgliches Bedauern reicht nicht.
§ 119 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-008 | Modul 07 | Abgrenzung
Was ist ein Motivirrtum, und ist er grundsätzlich beachtlich? "Ein Irrtum über einen Beweggrund für die Erklärung, etwa die erwartete spätere Preisentwicklung. Er berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung. Besondere Tatbestände wie § 119 Abs. 2 BGB können eingreifen.
§ 119 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Abgrenzung
BGB-07-009 | Modul 07 | Abgrenzung
Wie behandelst du einen Kalkulationsirrtum? "Ein nur intern gebliebener Rechenfehler ist grundsätzlich ein unbeachtlicher Motivirrtum. Bei offengelegter Berechnung ist zuerst der Vertragsinhalt auszulegen; daraus folgt kein automatisches Anfechtungsrecht.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 119 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Abgrenzung
BGB-07-010 | Modul 07 | Abgrenzung
Wann greift § 120 BGB bei einem Botenfehler? "Wenn eine zur Übermittlung eingesetzte Person oder Einrichtung die Erklärung unrichtig übermittelt. Davon zu unterscheiden sind eine eigene Vertretererklärung und die bewusste Herstellung einer nicht beauftragten Erklärung.
§ 120 BGB; § 166 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Abgrenzung
BGB-07-011 | Modul 07 | Definition
Was bedeutet arglistige Täuschung? "Vorsätzliches Hervorrufen, Verstärken oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch falsche Tatsachenangaben oder pflichtwidriges Verschweigen. Bedingter Vorsatz genügt; bloße Fahrlässigkeit nicht. Die Täuschung muss für die Erklärung mitursächlich sein.
§ 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-012 | Modul 07 | Prüfung
Was gilt bei einer Täuschung durch einen Dritten? "Bei empfangsbedürftigen Erklärungen ist die Anfechtung grundsätzlich nur möglich, wenn der Empfänger die Täuschung kannte oder kennen musste. Ein Verhandlungsgehilfe auf Empfängerseite ist nicht ohne Weiteres ein Dritter.
§ 123 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-013 | Modul 07 | Definition
Was ist eine widerrechtliche Drohung? "Das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben behauptet. Die Drohung muss die Erklärung beeinflussen. Widerrechtlich können Mittel, Zweck oder ihre Verknüpfung sein.
§ 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-014 | Modul 07 | Prüfung
Muss die Anfechtungserklärung das Wort Anfechtung enthalten? "Nein. Es muss erkennbar werden, dass der Erklärende das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will. Eine bloße Bitte um Preisnachlass reicht nicht.
§ 143 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-015 | Modul 07 | Prüfung
Wer ist bei einem Vertrag grundsätzlich Anfechtungsgegner? "Der andere Vertragsteil. Die Anfechtungserklärung muss ihm zugehen. Die richtige Person richtet sich im Übrigen nach der Art des angefochtenen Geschäfts.
§ 143 Abs. 2 BGB; § 130 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-016 | Modul 07 | Prüfung
Welche Frist gilt für eine Anfechtung nach §§ 119 oder 120 BGB? "Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Gegenüber Abwesenden wahrt unverzügliche Absendung die Frist; für die Wirksamkeit ist Zugang nötig. Nach zehn Jahren seit Abgabe ist die Anfechtung ausgeschlossen.
§ 121 BGB; § 130 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-017 | Modul 07 | Prüfung
Welche Frist gilt bei Täuschung oder Drohung? "Ein Jahr. Bei Täuschung beginnt die Frist mit deren Entdeckung, bei Drohung mit dem Ende der Zwangslage. Nach zehn Jahren seit Abgabe der Erklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen.
§ 124 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-018 | Modul 07 | Prüfung
Welche Wirkung hat die Bestätigung eines anfechtbaren Geschäfts? "Sie schließt die Anfechtung aus. Erforderlich ist ein Bestätigungswille in Kenntnis des Anfechtungsrechts; bloße Vertragserfüllung ohne entsprechendes Bewusstsein genügt nicht automatisch.
§ 144 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-019 | Modul 07 | Definition
Was bedeutet die Wirkung ex tunc bei der Anfechtung? "Das wirksam angefochtene Rechtsgeschäft gilt als von Anfang an nichtig. Eine bereits vollzogene Übereignung ist wegen des Abstraktionsprinzips gesondert zu prüfen.
§ 142 Abs. 1 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-020 | Modul 07 | Prüfung
Wie werden Leistungen nach einer wirksamen Vertragsanfechtung grundsätzlich rückabgewickelt? "Insbesondere durch Leistungskondiktion, weil der Vertrag rückwirkend als Rechtsgrund entfällt. Eigentumslage und weitere Voraussetzungen sind getrennt zu prüfen.
§ 142 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Pruefung
BGB-07-021 | Modul 07 | Definition
Welchen Schaden ersetzt § 122 BGB? "Den Vertrauensschaden: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne Vertrauen auf die Gültigkeit der Erklärung stünde. Der Ersatz ist durch das Interesse an ihrer Gültigkeit begrenzt. Ein Verschulden des Erklärenden ist nicht nötig.
§ 122 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Definition
BGB-07-022 | Modul 07 | Abgrenzung
Wann greift § 122 BGB nicht? "Er gilt nicht für eine Anfechtung nach § 123 BGB. Außerdem entfällt der Ersatz, wenn der Geschädigte den Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund kannte oder infolge Fahrlässigkeit nicht kannte.
§ 122 BGB; § 123 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Abgrenzung
BGB-07-023 | Modul 07 | Fall
Mia vertippt sich: 45 statt 450 Euro. Noah nimmt an und kauft ein nun wertloses Abholticket für 20 Euro. Kamera-Wert: 450 Euro. Mia ficht sofort wirksam an; Noah konnte den Fehler nicht erkennen. Was ersetzt § 122 BGB? "Die 20 Euro Ticketkosten als Vertrauensschaden. Das Erfüllungsinteresse beträgt hier 405 Euro und bildet nur die Obergrenze. Noah erhält nicht allein deshalb 405 Euro und kann die Kamera nicht mehr aus dem angefochtenen Kaufvertrag verlangen.
§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB; § 122 BGB; § 142 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Fall
BGB-07-024 | Modul 07 | Fall
Mia bietet bewusst 45 Euro an, weil sie den späteren Wiederverkaufswert falsch einschätzt. Kann sie allein deshalb nach § 119 Abs. 1 BGB anfechten? "Nein. Sie hat den gewollten Preis erklärt und dessen Bedeutung verstanden. Die falsche Gewinnerwartung betrifft grundsätzlich nur ihr Motiv.
§ 119 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_07 Fall
BGB-08-001 | Modul 08 | Prüfung
Welche Voraussetzungen hat wirksame Stellvertretung? "Zulässigkeit der Stellvertretung; eigene Willenserklärung des Vertreters; Handeln im Namen des Vertretenen; Vertretungsmacht. Die Erklärung wirkt dann unmittelbar für und gegen den Vertretenen.
§ 164 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-002 | Modul 08 | Abgrenzung
Was unterscheidet Vertreter und Boten? "Der Vertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab. Der Bote übermittelt eine fremde. Maßgeblich ist das Auftreten nach außen, insbesondere ein erkennbarer eigener Entscheidungsspielraum.
§ 164 Abs. 1 BGB; § 120 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-003 | Modul 08 | Prüfung
Bei welchen Handlungen scheidet Stellvertretung nach § 164 BGB aus? "Bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften, etwa der Testamentserrichtung. Realakte sind keine Willenserklärungen und fallen deshalb nicht unter das Stellvertretungsschema.
§ 164 BGB; § 2064 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-004 | Modul 08 | Definition
Was besagt das Offenkundigkeitsprinzip? "Für den Geschäftspartner muss erkennbar sein, dass die Erklärung im Namen eines anderen erfolgt. Das kann ausdrücklich geschehen oder sich aus den Umständen ergeben.
§ 164 Abs. 1 Satz 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Definition
BGB-08-005 | Modul 08 | Prüfung
Was gilt, wenn der Wille zum Handeln im fremden Namen nicht erkennbar ist? "Grundsätzlich wird der Handelnde selbst Vertragspartner. Dass er innerlich für einen anderen handeln wollte, eröffnet ihm insoweit keine Irrtumsanfechtung.
§ 164 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-006 | Modul 08 | Abgrenzung
Wie funktionieren unternehmensbezogenes Geschäft und Geschäft für den, den es angeht? "Beim unternehmensbezogenen Geschäft weisen die Umstände grundsätzlich auf den Unternehmensträger als Vertragspartner. Beim Geschäft für den, den es angeht, kann die Offenlegung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn die Person gleichgültig ist, etwa beim sofort abgewickelten Barkauf. Vertretungsmacht bleibt erforderlich.
§ 164 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-007 | Modul 08 | Abgrenzung
Wie ordnest du das Handeln unter fremdem Namen ein? "Ist dem Geschäftspartner die Identität gleichgültig, liegt meist ein Eigengeschäft unter falscher Namensangabe vor. Ist die Identität entscheidend, kommen die Stellvertretungsregeln entsprechend in Betracht. Der falsche Name allein entscheidet nicht.
§ 164 BGB; § 177 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-008 | Modul 08 | Definition
Was ist eine Vollmacht? "Eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Davon zu unterscheiden ist gesetzliche oder organschaftliche Vertretungsmacht, etwa die der Eltern oder des Vereinsvorstands.
§ 166 Abs. 2 BGB; § 167 BGB; § 1629 BGB; § 26 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Definition
BGB-08-009 | Modul 08 | Abgrenzung
Was unterscheidet Innenvollmacht und Außenvollmacht? "Innenvollmacht wird gegenüber dem Vertreter, Außenvollmacht gegenüber dem Geschäftspartner erteilt. Die Erteilung ist jeweils eine empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung; eine Annahme ist nicht nötig.
§ 167 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-010 | Modul 08 | Prüfung
Braucht die Vollmacht dieselbe Form wie das Hauptgeschäft? "Grundsätzlich nicht. Gesetzliche Ausnahmen und aus dem Schutzzweck einer Formvorschrift folgende Sonderfälle sind jedoch zu beachten.
§ 167 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-011 | Modul 08 | Abgrenzung
Warum trennst du Vollmacht und Innenverhältnis? "Die Vollmacht bestimmt das rechtliche Können gegenüber Dritten. Auftrag oder andere interne Abreden bestimmen das Dürfen gegenüber dem Vertretenen. Ein interner Weisungsverstoß überschreitet nicht automatisch die Vollmacht.
§ 167 BGB; § 168 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-012 | Modul 08 | Prüfung
Wie endet eine Vollmacht grundsätzlich? "Ihr Erlöschen richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis. Grundsätzlich ist sie auch bei dessen Fortbestand widerruflich, sofern sich daraus nichts anderes ergibt. Ein Widerruf wirkt grundsätzlich für die Zukunft; Rechtsscheinschutz ist zusätzlich zu prüfen.
§ 168 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-013 | Modul 08 | Prüfung
Welche Fortwirkungen regeln §§ 170 bis 172 BGB? "§ 170 schützt nach außen erteilte Vollmacht bis zur Anzeige des Erlöschens. § 171 betrifft besondere Mitteilung oder öffentliche Kundgabe bis zum entsprechenden Widerruf. § 172 knüpft an ausgehändigte und vorgelegte Vollmachtsurkunden bis zu deren Rückgabe oder Kraftloserklärung an.
§ 170 BGB; § 171 BGB; § 172 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-014 | Modul 08 | Prüfung
Wann ist der Rechtsscheinschutz nach §§ 170 bis 172 BGB ausgeschlossen? "Wenn der Dritte bei Vornahme des Rechtsgeschäfts das Erlöschen der Vertretungsmacht kennt oder kennen muss.
§ 173 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-015 | Modul 08 | Definition
Was ist eine Duldungsvollmacht? "Der Vertretene weiß, dass jemand wiederholt als sein Vertreter auftritt, und lässt dies geschehen, obwohl er es verhindern könnte. Der Geschäftspartner darf dieses Verhalten nach Treu und Glauben als Bevollmächtigung verstehen und muss darauf vertrauen.
§ 164 BGB; § 242 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Definition
BGB-08-016 | Modul 08 | Definition
Was ist eine Anscheinsvollmacht? "Der Vertretene kennt das wiederholte Auftreten nicht, könnte es bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber erkennen und verhindern. Der Geschäftspartner vertraut schutzwürdig auf den zurechenbaren Rechtsschein. Die Rechtsprechung erkennt diese Figur an; ihre Begründung und Rechtsfolge sind im Schrifttum umstritten.
§ 164 BGB; § 242 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Definition
BGB-08-017 | Modul 08 | Prüfung
Was gilt für einen Vertrag ohne Vertretungsmacht? "Seine Wirksamkeit für den Vertretenen hängt von dessen Genehmigung ab; er ist grundsätzlich schwebend unwirksam. Verweigert der Vertretene die Genehmigung, wird er endgültig unwirksam.
§ 177 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-018 | Modul 08 | Prüfung
Was bewirkt die Aufforderung nach § 177 Abs. 2 BGB? "Der Vertretene kann nur noch gegenüber dem Vertragspartner genehmigen. Eine zuvor gegenüber dem Vertreter erklärte Genehmigung oder Verweigerung wird unwirksam. Nach zwei Wochen ab Empfang gilt eine nicht erklärte Genehmigung als verweigert.
§ 177 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-019 | Modul 08 | Prüfung
Kann der andere Teil einen Vertrag ohne Vertretungsmacht widerrufen? "Grundsätzlich bis zur Genehmigung. Das gilt nicht, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht bei Vertragsschluss kannte. Der Widerruf kann auch dem Vertreter gegenüber erklärt werden.
§ 178 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-020 | Modul 08 | Prüfung
Wie haftet ein volljähriger Vertreter, der den Vollmachtsmangel kennt? "Nach Verweigerung der Genehmigung grundsätzlich auf Erfüllung oder Schadensersatz nach Wahl des anderen Teils. Voraussetzung ist unter anderem, dass er Vertretungsmacht nicht nachweist und kein Ausschluss des Absatzes 3 greift.
§ 179 Abs. 1 BGB; § 179 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-021 | Modul 08 | Prüfung
Wie begrenzt § 179 BGB die Haftung des Vertreters? "Bei Unkenntnis des Vollmachtsmangels ist nur der Vertrauensschaden bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses zu ersetzen. Keine Haftung besteht bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des anderen Teils. Ein beschränkt geschäftsfähiger Vertreter haftet grundsätzlich nur, wenn er mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters gehandelt hat.
§ 179 Abs. 2 BGB; § 179 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-022 | Modul 08 | Abgrenzung
Wie unterscheiden sich §§ 174 und 180 BGB? "§ 174 betrifft ein einseitiges Geschäft mit tatsächlicher Vollmacht, aber fehlender Vollmachtsurkunde: unverzügliche Zurückweisung ist grundsätzlich möglich, außer bei vorheriger Information durch den Vollmachtgeber. § 180 untersagt grundsätzlich einseitige Geschäfte ohne Vertretungsmacht; gesetzliche Ausnahmen ermöglichen die Anwendung der Vertragsregeln.
§ 174 BGB; § 180 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-023 | Modul 08 | Prüfung
Kann ein beschränkt Geschäftsfähiger wirksam Vertreter sein? "Ja. Seine eigene beschränkte Geschäftsfähigkeit hindert die Wirkung seiner Vertretererklärung grundsätzlich nicht. Vertretungsmacht ist trotzdem erforderlich. Seine persönliche Haftung nach § 179 BGB ist gesondert zu prüfen.
§ 165 BGB; § 179 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-024 | Modul 08 | Prüfung
Auf wessen Irrtum oder Wissen kommt es bei Stellvertretung grundsätzlich an? "Auf die Person des Vertreters. Bei Handeln nach bestimmten Weisungen kann sich der Vollmachtgeber nicht auf die Unkenntnis des Vertreters berufen, soweit er die Umstände selbst kannte; Entsprechendes gilt für kennen müssen.
§ 166 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-025 | Modul 08 | Prüfung
Welche Geschäfte begrenzt § 181 BGB? "Insichgeschäfte: Der Vertreter handelt auf beiden Seiten als eigene Person oder als Vertreter eines weiteren Beteiligten. Grundsätzlich sind sie ohne Gestattung unzulässig; eine Ausnahme besteht, wenn nur eine Verbindlichkeit erfüllt wird. Ein unzulässiges Insichgeschäft kann grundsätzlich genehmigt werden.
§ 181 BGB; § 177 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Pruefung
BGB-08-026 | Modul 08 | Abgrenzung
Wann kann ein Missbrauch vorhandener Vertretungsmacht die Bindung verhindern? "Bei bewusstem Zusammenwirken von Vertreter und Geschäftspartner zum Nachteil des Vertretenen, insbesondere nach § 138 BGB. Auch evidenter Missbrauch kann den Schutz des Geschäftspartners ausschließen. Ein bloßer, für ihn nicht erkennbarer interner Weisungsverstoß genügt grundsätzlich nicht.
§ 138 Abs. 1 BGB; § 242 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Abgrenzung
BGB-08-027 | Modul 08 | Fall
Sara bevollmächtigt Tim nur bis 200 Euro. Der volljährige Tim kauft wissentlich für 260 Euro in ihrem Namen. Sara verweigert die Genehmigung; Verkäufer V kannte die Grenze nicht und musste sie nicht kennen. Wer haftet? "Sara wird nicht gebunden: Der zunächst schwebend unwirksame Vertrag wird endgültig unwirksam. Tim haftet grundsätzlich nach § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung oder Schadensersatz nach Vs Wahl.
§ 177 Abs. 1 BGB; § 179 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Fall
BGB-08-028 | Modul 08 | Fall
Sara erteilt Tim Vollmacht bis 300 Euro, weist ihn intern aber an, höchstens 200 Euro auszugeben. Er kauft für 260 Euro. V kennt die Weisung nicht; Missbrauch ist für ihn nicht erkennbar. Ist Sara gebunden? "Ja. Tim hält den äußeren Vollmachtsumfang ein. Der interne Weisungsverstoß beseitigt seine Vertretungsmacht nicht. Ansprüche im Innenverhältnis sind davon zu trennen.
§ 164 Abs. 1 BGB; § 167 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_08 Fall
BGB-09-001 | Modul 09 | Prüfung
Muss jeder Vertrag schriftlich geschlossen werden? "Nein. Es gilt grundsätzlich Formfreiheit. Eine bestimmte Form ist nur nötig, wenn das Gesetz sie verlangt oder die Parteien sie als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart haben.
§ 125 BGB; § 127 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-002 | Modul 09 | Prüfung
Wie prüfst du einen möglichen Formmangel? "Welche Erklärung braucht welche Form? Wurde diese eingehalten? Welche Rechtsfolge gilt? Greift eine spezielle Heilungsvorschrift? Gesetzliche und vereinbarte Form sind zu unterscheiden.
§ 125 BGB; § 127 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-003 | Modul 09 | Definition
Was verlangt die gesetzliche Schriftform grundsätzlich? "Eine Urkunde mit eigenhändiger Namensunterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen. Bei Verträgen gilt § 126 Abs. 2 BGB. Eine gewöhnliche E-Mail oder ein Scan der Unterschrift genügt grundsätzlich nicht; gesetzliche Ersatzformen sind gesondert zu prüfen.
§ 126 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Definition
BGB-09-004 | Modul 09 | Definition
Was verlangt die elektronische Form nach § 126a BGB? "Der Aussteller fügt seinen Namen hinzu und versieht das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Bei Verträgen signieren beide Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument. Sie ersetzt Schriftform nur, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
§ 126 Abs. 3 BGB; § 126a BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Definition
BGB-09-005 | Modul 09 | Definition
Was verlangt die Textform? "Eine lesbare Erklärung, die den Erklärenden nennt, auf einem dauerhaften Datenträger. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Eine speicherbare, unverändert wiedergebbare E-Mail kann genügen.
§ 126b BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Definition
BGB-09-006 | Modul 09 | Abgrenzung
Welche Besonderheiten gelten bei vereinbarter Schriftform? "Zuerst ist auszulegen, ob die Form Wirksamkeitsvoraussetzung oder nur Beweismittel sein soll. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Formregeln; zur vereinbarten Schriftform genügt aber grundsätzlich telekommunikative Übermittlung, soweit kein anderer Wille anzunehmen ist.
§ 125 Satz 2 BGB; § 127 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Abgrenzung
BGB-09-007 | Modul 09 | Abgrenzung
Was unterscheidet notarielle Beurkundung und öffentliche Beglaubigung? "Beurkundung erfasst den Erklärungsinhalt in einem geregelten Verfahren. Beglaubigung betrifft insbesondere die Echtheit der Unterschrift beziehungsweise gesetzlich vorgesehene elektronische Formen. Eine Beglaubigung ersetzt grundsätzlich keine erforderliche Beurkundung.
§ 128 BGB; § 129 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Abgrenzung
BGB-09-008 | Modul 09 | Prüfung
Welche Form braucht ein Grundstückskaufvertrag, und wie kann der Mangel geheilt werden? "Notarielle Beurkundung. Der Formmangel wird durch Auflassung und Eintragung geheilt. Einigung im Alltag oder bloße Kaufpreiszahlung reichen dafür nicht.
§ 311b Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-009 | Modul 09 | Prüfung
Welche Form braucht ein Schenkungsversprechen, und wodurch wird der Mangel geheilt? "Grundsätzlich notarielle Beurkundung. Der Formmangel wird durch Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt, etwa durch vollständige Überweisung und endgültigen Erhalt des versprochenen Geldbetrags. Ein erneutes Zahlungsversprechen genügt nicht.
§ 518 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-010 | Modul 09 | Prüfung
Führt jeder Gesetzesverstoß zur Nichtigkeit nach § 134 BGB? "Nein. Die konkrete Verbotsnorm und ihr Zweck sind zu prüfen. Sie muss die Wirksamkeit des Geschäfts erfassen; aus dem Gesetz kann sich eine andere Folge ergeben. Ein nur gegen eine Seite gerichtetes Verbot macht den Vertrag nicht automatisch nichtig.
§ 134 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-011 | Modul 09 | Definition
Wann ist ein Geschäft sittenwidrig? "Wenn es nach einer rechtlichen Gesamtwertung von Inhalt, Zweck und Umständen gegen die guten Sitten verstößt. Persönliches Missfallen oder ein bloß ungünstiger Preis genügen nicht.
§ 138 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Definition
BGB-09-012 | Modul 09 | Prüfung
Welche Voraussetzungen hat Wucher? "Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die Ausbeutung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, eines Mangels an Urteilsvermögen oder erheblicher Willensschwäche. Objektive und subjektive Voraussetzungen müssen vorliegen.
§ 138 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-013 | Modul 09 | Abgrenzung
Gibt es für alle Verträge eine feste Prozentgrenze der Sittenwidrigkeit? "Nein. Vertragsart und Umstände sind entscheidend. Wucherähnliche Geschäfte können unter § 138 Abs. 1 BGB fallen; ein besonders auffälliges Missverhältnis kann für die subjektive Bewertung bedeutsam sein.
§ 138 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Abgrenzung
BGB-09-014 | Modul 09 | Prüfung
Welche Folge hat Teilnichtigkeit nach § 139 BGB? "Bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft grundsätzlich Gesamtnichtigkeit, sofern nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre. Eine salvatorische Klausel ist ein Auslegungsindiz und kein automatischer Rettungsmechanismus.
§ 139 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-015 | Modul 09 | Prüfung
Welche Voraussetzungen hat eine Umdeutung? "Das nichtige Geschäft erfüllt die Voraussetzungen eines anderen Geschäfts. Es muss anzunehmen sein, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt wäre. Fehlende Erklärungen oder erforderliche Formen dürfen nicht erfunden werden.
§ 140 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Pruefung
BGB-09-016 | Modul 09 | Abgrenzung
Wie unterscheiden sich die Bestätigungen nach §§ 141 und 144 BGB? "§ 141 behandelt die Bestätigung eines nichtigen Geschäfts als erneute Vornahme mit den nötigen Wirksamkeitsvoraussetzungen. § 144 schließt die Anfechtung eines anfechtbaren Geschäfts aus. Das sind unterschiedliche Rechtsfolgen.
§ 141 BGB; § 144 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Abgrenzung
BGB-09-017 | Modul 09 | Fall
Paula verspricht Emma mündlich 500 Euro ohne Gegenleistung. Emma nimmt an; Beurkundung und Zahlung fehlen. Kann Emma die Zahlung verlangen? "Nein. Das Schenkungsversprechen bedarf notarieller Beurkundung. Wegen des Formmangels ist der Vertrag zunächst nichtig; die Leistung wurde noch nicht bewirkt.
§ 516 Abs. 1 BGB; § 518 Abs. 1 BGB; § 125 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Fall
BGB-09-018 | Modul 09 | Fall
Paula überweist die mündlich versprochenen 500 Euro später freiwillig vollständig. Emma erhält sie endgültig. Kann Paula sie allein wegen des ursprünglichen Formmangels zurückfordern? "Nein. Die versprochene Leistung wurde bewirkt und der Formmangel geheilt. Die wirksame Schenkung bildet einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen.
§ 518 Abs. 2 BGB; § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_09 Fall
BGB-10-001 | Modul 10 | Definition
Was ist eine Bedingung? "Eine rechtsgeschäftliche Bestimmung, die eine Rechtswirkung vom Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses abhängig macht.
§ 158 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Definition
BGB-10-002 | Modul 10 | Abgrenzung
Was unterscheidet aufschiebende und auflösende Bedingung? "Aufschiebend: Die bedingte Wirkung entsteht erst mit dem Ereignis. Auflösend: Die Wirkung besteht zunächst und endet beim Ereignis; insoweit kehrt der frühere Rechtszustand zurück.
§ 158 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Abgrenzung
BGB-10-003 | Modul 10 | Definition
Was ist eine Befristung? "Die Rechtswirkung wird an einen Anfangs- oder Endtermin geknüpft, dessen Eintritt sicher ist. Der genaue Zeitpunkt muss nicht stets bekannt sein. § 163 verweist auf ausgewählte Bedingungsregeln.
§ 163 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Definition
BGB-10-004 | Modul 10 | Abgrenzung
Ist eine Zahlungsfrist automatisch eine aufschiebende Bedingung des Vertrags? "Nein. Sie kann nur die Fälligkeit einer bereits bestehenden Forderung bestimmen. Welche Rechtswirkung betroffen ist, muss durch Auslegung ermittelt werden.
§ 133 BGB; § 157 BGB; § 158 BGB; § 271 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Abgrenzung
BGB-10-005 | Modul 10 | Abgrenzung
Was ist beim Eigentumsvorbehalt typischerweise bedingt? "Die Übereignung ist bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingt. Der Kaufvertrag kann bereits uneingeschränkt wirksam sein. Verpflichtung und Verfügung sind zu trennen.
§ 158 Abs. 1 BGB; § 449 Abs. 1 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Abgrenzung
BGB-10-006 | Modul 10 | Prüfung
Sind Bedingungen bei jedem Rechtsgeschäft erlaubt? "Nein. Zulässigkeit und mögliche Bedingungsfeindlichkeit richten sich nach dem Geschäft und speziellen Regeln. Besonders einseitige Gestaltungsrechte dürfen den Empfänger nicht beliebig in Ungewissheit versetzen.
§ 158 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-007 | Modul 10 | Prüfung
Welchen Schutz bieten §§ 160 und 161 BGB während der Schwebezeit? "§ 160 gewährt unter seinen Voraussetzungen bei Bedingungseintritt Schadensersatz für schuldhafte Vereitelung oder Beeinträchtigung. § 161 schützt bedingte Verfügungen gegen beeinträchtigende Zwischenverfügungen; Regeln zugunsten gutgläubiger Erwerber bleiben zu beachten.
§ 160 BGB; § 161 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-008 | Modul 10 | Prüfung
Was gilt bei treuwidriger Verhinderung des Bedingungseintritts? "Verhindert ihn die Partei, zu deren Nachteil der Eintritt wäre, wider Treu und Glauben, gilt die Bedingung als eingetreten. Maßgeblich sind Zweck und Risikoverteilung; nicht jede Einflussnahme ist treuwidrig.
§ 162 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-009 | Modul 10 | Prüfung
Was gilt bei treuwidriger Herbeiführung des Bedingungseintritts? "Führt die Partei, zu deren Vorteil der Eintritt wäre, ihn wider Treu und Glauben herbei, gilt der Eintritt als nicht erfolgt.
§ 162 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-010 | Modul 10 | Abgrenzung
Was unterscheidet Einwilligung und Genehmigung? "Beides sind Zustimmungen. Einwilligung wird vor, Genehmigung nach Vornahme des Rechtsgeschäfts erteilt.
§ 183 BGB; § 184 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Abgrenzung
BGB-10-011 | Modul 10 | Prüfung
Wem gegenüber und in welcher Form kann Zustimmung grundsätzlich erklärt werden? "Gegenüber jedem der beiden Teile und grundsätzlich ohne die für das Hauptgeschäft vorgeschriebene Form. Spezielle Vorschriften gehen vor, etwa nach einer Aufforderung gemäß § 108 Abs. 2 oder § 177 Abs. 2 BGB.
§ 182 BGB; § 108 Abs. 2 BGB; § 177 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-012 | Modul 10 | Prüfung
Bis wann ist eine Einwilligung grundsätzlich widerruflich? "Bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts, sofern das zugrunde liegende Rechtsverhältnis nichts anderes ergibt. Der Widerruf kann gegenüber jedem der beiden Teile erklärt werden.
§ 183 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-013 | Modul 10 | Prüfung
Welche zeitliche Wirkung hat eine Genehmigung grundsätzlich? "Sie wirkt auf den Zeitpunkt der Vornahme zurück, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bestimmte Zwischenverfügungen werden durch § 184 Abs. 2 BGB geschützt.
§ 184 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Pruefung
BGB-10-014 | Modul 10 | Abgrenzung
Was unterscheidet die Verfügungsermächtigung nach § 185 von einer Vollmacht? "Der Ermächtigte verfügt im eigenen Namen mit Zustimmung des Berechtigten über dessen Recht. Der Vertreter handelt dagegen erkennbar im Namen des Vertretenen. § 185 ersetzt nicht die übrigen Verfügungsvoraussetzungen.
§ 185 BGB; § 164 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Abgrenzung
BGB-10-015 | Modul 10 | Fall
Jonas verkauft Kims geliehene Kamera im eigenen Namen an Alex. Alex kennt das fehlende Verfügungsrecht. Sind Kaufvertrag und Übereignung beide allein deswegen unwirksam? "Nein. Der Kaufvertrag kann wirksam sein: Jonas verpflichtet sich zur Eigentumsverschaffung. Die Übereignung scheitert zunächst an seiner fehlenden Berechtigung; gutgläubiger Erwerb scheidet nach der Vorgabe aus.
§ 433 BGB; § 929 Satz 1 BGB; § 932 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Fall
BGB-10-016 | Modul 10 | Fall
Kim genehmigt später die bereits vorgenommene Übereignung ihrer Kamera. Einigung und Übergabe liegen vor. Was ändert sich? "Die Verfügung wird nach § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB wirksam; die Genehmigung wirkt grundsätzlich zurück. Alex wird rückwirkend Eigentümer. Bei vorheriger Einwilligung wäre § 185 Abs. 1 BGB einschlägig.
§ 185 BGB; § 184 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_10 Fall
BGB-11-001 | Modul 11 | Abgrenzung
Was unterscheidet Ereignisfrist und Beginnfrist? "Bei einem Ereignis oder Zeitpunkt im Tagesverlauf wird der betreffende Tag nicht mitgerechnet. Ist der Tagesbeginn maßgeblich, wird der Tag mitgerechnet. Für das Lebensalter gilt die besondere Regel des § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB.
§ 187 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-002 | Modul 11 | Prüfung
Wie endet eine Wochen- oder Monatsfrist, wenn ein Ereignis im Tagesverlauf ihren Beginn auslöst? "Mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, dessen Benennung beziehungsweise Zahl dem Ereignistag entspricht. Fehlt bei einer Monatsfrist der entsprechende Tag, endet sie am letzten Tag des Monats.
§ 188 Abs. 2 BGB; § 188 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-003 | Modul 11 | Prüfung
Wann verschiebt § 193 BGB ein Fristende? "Soll an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Erklärung abgegeben oder Leistung bewirkt werden und fällt der maßgebliche letzte Tag auf Samstag, Sonntag oder einen am maßgeblichen Ort anerkannten Feiertag, gilt grundsätzlich der nächste Werktag. Nicht jede zeitliche Regel fällt darunter.
§ 193 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-004 | Modul 11 | Fall
Eine Monatsfrist für eine Erklärung läuft ab einem Ereignis am 31. Januar 2026. Am maßgeblichen Ort gibt es keinen zusätzlichen Feiertag. Wann endet sie? "Regulär am 28. Februar 2026: Der Ereignistag zählt nicht mit und ein 31. Februar fehlt. Weil der 28. Februar ein Samstag ist, verschiebt § 193 das Ende auf Montag, den 2. März 2026, mit Ablauf des Tages.
§ 187 Abs. 1 BGB; § 188 Abs. 3 BGB; § 193 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Fall
BGB-11-005 | Modul 11 | Prüfung
Wie lang ist die regelmäßige Verjährungsfrist, und gilt sie für alle Ansprüche? "Drei Jahre. Sonderfristen, etwa bei Mängelansprüchen oder nach §§ 196 und 197 BGB, gehen vor. Die Art des Anspruchs ist zuerst zu bestimmen.
§ 195 BGB; § 196 BGB; § 197 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-006 | Modul 11 | Prüfung
Wann beginnt die regelmäßige Verjährung? "Mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die maßgeblichen Umstände und den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Für das Entstehen kommt es grundsätzlich auf die Möglichkeit der Geltendmachung an, regelmäßig die Fälligkeit.
§ 199 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-007 | Modul 11 | Abgrenzung
Muss der Gläubiger für den Verjährungsbeginn die richtige juristische Bewertung kennen? "Grundsätzlich nicht. Entscheidend sind die anspruchsbegründenden tatsächlichen Umstände und die Person des Schuldners. Sonderfälle der unklaren Rechtslage sind gesondert zu beurteilen.
§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-008 | Modul 11 | Abgrenzung
Gibt es eine einheitliche kenntnisunabhängige Zehnjahresgrenze? "Nein. § 199 Abs. 2 bis 4 BGB enthält unterschiedliche Höchstfristen und Anknüpfungspunkte, je nach Anspruchsart. Sonderverjährungen können zudem andere Fristen und Beginne haben.
§ 199 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-009 | Modul 11 | Abgrenzung
Was unterscheidet Verjährung und Ausschlussfrist? "Verjährung lässt den Anspruch grundsätzlich bestehen und gibt ein Leistungsverweigerungsrecht. Bei einer Ausschlussfrist kann dagegen das Recht selbst mit Ablauf entfallen.
§ 214 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-010 | Modul 11 | Definition
Was bewirkt die Hemmung der Verjährung? "Die Zeit der Hemmung wird nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet. Bereits vorher verstrichene Zeit bleibt grundsätzlich erhalten; die Frist beginnt nicht einfach von vorn.
§ 209 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Definition
BGB-11-011 | Modul 11 | Prüfung
Wie wirken Verhandlungen auf die Verjährung? "Verhandlungen über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen hemmen die Verjährung bis zur Verweigerung weiterer Verhandlungen. Sie tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. Eine einseitige Zahlungsaufforderung ist noch keine Verhandlung.
§ 203 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-012 | Modul 11 | Abgrenzung
Hemmt eine gewöhnliche Mahnung per E-Mail die Verjährung? "Für sich genommen nein. § 204 knüpft an bestimmte Maßnahmen der Rechtsverfolgung an, etwa Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids. Ein Mahnbescheid ist etwas anderes als eine private Mahnung.
§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB; § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-013 | Modul 11 | Definition
Was bewirkt ein Neubeginn nach § 212 BGB? "Die maßgebliche Verjährungsfrist beginnt erneut. Auslöser können ein Anerkenntnis durch Abschlagszahlung, Zinszahlung oder Sicherheitsleistung sowie bestimmte beantragte oder vorgenommene Vollstreckungshandlungen sein.
§ 212 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Definition
BGB-11-014 | Modul 11 | Prüfung
Welche Wirkung hat die Verjährungseinrede? "Der Schuldner darf die Leistung verweigern. Der Anspruch besteht grundsätzlich weiter; die erhobene Einrede hindert seine Durchsetzbarkeit. Nicht der Vertrag, sondern der Anspruch verjährt.
§ 214 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-11-015 | Modul 11 | Fall
Eine bekannte Kaufpreisforderung ist seit dem 4. Mai 2023 fällig. Sonderfristen, Hemmung und Neubeginn fehlen. K erhebt am 5. Januar 2027 die Verjährungseinrede. Kann V Zahlung erzwingen? "Nein. Die regelmäßige Frist beginnt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Ks Einrede steht der Durchsetzung entgegen.
§ 433 Abs. 2 BGB; § 195 BGB; § 199 Abs. 1 BGB; § 214 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Fall
BGB-11-016 | Modul 11 | Fall
K zahlt freiwillig eine verjährte Forderung und erfährt erst danach von der Verjährung. Kann er allein deshalb Rückzahlung verlangen? "Nein. Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann auch bei Unkenntnis der Verjährung nicht allein deshalb zurückgefordert werden.
§ 214 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Fall
BGB-11-017 | Modul 11 | Abgrenzung
Wo prüfst du Einwendungen und Einreden im Anspruchsaufbau? "Rechtshindernde Einwendungen bei der Entstehung, etwa Nichtigkeit. Rechtsvernichtende Einwendungen beim Erlöschen, etwa Erfüllung. Einreden bei der Durchsetzbarkeit, etwa Verjährung oder nicht erfüllter Vertrag. Auf eine Einrede muss sich der Berechtigte grundsätzlich berufen.
§ 105 BGB; § 125 BGB; § 362 BGB; § 214 BGB; § 320 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-018 | Modul 11 | Definition
Welche Voraussetzungen hat Verwirkung? "Neben längerem Zeitablauf müssen besondere Umstände vorliegen, aufgrund deren die andere Seite auf Nichtausübung vertrauen durfte und sich darauf eingerichtet hat. Zeitmoment und Umstandsmoment sind nötig. Bloßes Warten genügt nicht.
§ 242 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Definition
BGB-11-019 | Modul 11 | Abgrenzung
Was unterscheidet Notwehr, defensiven und aggressiven Notstand? "Notwehr wehrt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ab. Defensiver Notstand greift in die gefährdende Sache ein; Erforderlichkeit und Verhältnis zur Gefahr sind zu prüfen. Aggressiver Notstand betrifft eine unbeteiligte Sache; der drohende Schaden muss unverhältnismäßig größer sein, und Ersatz des Sachschadens kann verlangt werden.
§ 227 BGB; § 228 BGB; § 904 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Abgrenzung
BGB-11-020 | Modul 11 | Prüfung
Darf ein Gläubiger wegen einer offenen Rechnung beliebig Sachen wegnehmen? "Nein. Selbsthilfe setzt unter anderem voraus, dass staatliche Hilfe nicht rechtzeitig erreichbar und die Anspruchsverwirklichung ohne sofortiges Handeln gefährdet ist. Sie darf nicht weiter gehen als erforderlich; weitere Sicherungspflichten sind zu beachten. Reine Schikane ist unzulässig.
§ 229 BGB; § 230 BGB; § 226 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_11 Pruefung
BGB-12-001 | Modul 12 | Definition
Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen? "Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Auf die Überschrift, Schriftgröße oder ein gesondertes Blatt kommt es nicht an. Die Regeln gehören systematisch zum Schuldrecht AT.
§ 305 Abs. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Definition
BGB-12-002 | Modul 12 | Abgrenzung
Wann ist eine Bedingung im Einzelnen ausgehandelt? "Wenn der Verwender ihren maßgeblichen Inhalt ernsthaft zur Disposition stellt und der andere Teil Einfluss nehmen kann. Bloßes Lesen, Ankreuzen oder Unterschreiben genügt nicht. Soweit ausgehandelt wurde, liegt keine AGB vor.
§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Abgrenzung
BGB-12-003 | Modul 12 | Prüfung
Kann der AGB-Schutz auch eine nur einmal verwendete Klausel erfassen? "Ja. Bei Verbraucherverträgen gelten bestimmte AGB-Regeln auch für einmalig vorformulierte Bedingungen, soweit der Verbraucher wegen der Vorformulierung keinen Einfluss nehmen konnte.
§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-004 | Modul 12 | Prüfung
Was verlangt die Einbeziehung von AGB im gewöhnlichen Verbrauchervertrag? "Grundsätzlich Hinweis bei Vertragsschluss, zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme und Einverständnis mit ihrer Geltung. Tatsächliches Lesen ist nicht erforderlich. Ein erstmaliger Hinweis auf der späteren Rechnung genügt regelmäßig nicht.
§ 305 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-005 | Modul 12 | Abgrenzung
Darf das Verbraucher-AGB-Schema unverändert im Unternehmervertrag verwendet werden? "Nein. § 310 Abs. 1 BGB enthält Abweichungen, insbesondere bei Einbeziehung und Klauselverboten. Eine Kontrolle nach § 307 kann trotzdem stattfinden; Wertungen aus Klauselverboten können dabei relevant werden.
§ 310 Abs. 1 BGB; § 307 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Abgrenzung
BGB-12-006 | Modul 12 | Prüfung
Was gilt bei einer Kollision zwischen Individualabrede und AGB? "Die individuelle Vertragsabrede hat Vorrang. Das gilt nicht erst dann, wenn die entgegenstehende AGB auch inhaltlich unangemessen ist.
§ 305b BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-007 | Modul 12 | Abgrenzung
Wie behandelst du überraschende und mehrdeutige AGB? "Eine nach den Umständen so ungewöhnliche Klausel, mit der der Vertragspartner nicht rechnen muss, wird nicht Vertragsbestandteil. Bleiben nach Auslegung Zweifel, gehen sie zulasten des Verwenders.
§ 305c BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Abgrenzung
BGB-12-008 | Modul 12 | Prüfung
Welche AGB unterliegen grundsätzlich der Inhaltskontrolle? "Klauseln, die von Rechtsvorschriften abweichen oder sie ergänzen. Unmittelbare Abreden über Hauptleistung und Preis unterliegen grundsätzlich keiner Angemessenheitskontrolle; das Transparenzgebot kann dennoch eingreifen.
§ 307 Abs. 3 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-009 | Modul 12 | Prüfung
In welcher Reihenfolge prüfst du die AGB-Inhaltskontrolle im gewöhnlichen Verbrauchervertrag? "Zuerst einschlägige Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit nach § 309, dann solche mit Wertungsmöglichkeit nach § 308 und gegebenenfalls die Generalklausel des § 307. Prüfe jeweils den konkreten Klauselinhalt.
§ 309 BGB; § 308 BGB; § 307 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-010 | Modul 12 | Prüfung
Welche Rechtsfolgen hat eine unwirksame oder nicht einbezogene AGB? "Der Vertrag bleibt grundsätzlich im Übrigen wirksam; die gesetzlichen Regeln füllen die Lücke. Bei unzumutbarer Härte kann der Vertrag insgesamt unwirksam sein. Grundsätzlich wird die Klausel nicht auf einen gerade noch zulässigen Inhalt reduziert.
§ 306 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-011 | Modul 12 | Prüfung
Welche fünf Schritte umfasst das AGB-Grundschema? "Anwendungsbereich und AGB-Eigenschaft; Einbeziehung und Überraschungskontrolle; Individualabrede und Auslegung; Eröffnung und Durchführung der Inhaltskontrolle; Rechtsfolge.
§ 305 BGB; § 305b BGB; § 305c BGB; § 307 BGB; § 306 BGB; § 310 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung
BGB-12-012 | Modul 12 | Fall
Ein Händler schließt in einbezogenen Verbraucher-AGB die Haftung für fahrlässig verursachte Körper- und Gesundheitsschäden aus. Individuell ausgehandelt wurde nichts. Gilt die Klausel? "Nein. Sie verstößt gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB. Der Kaufvertrag bleibt grundsätzlich im Übrigen bestehen; die gesetzlichen Haftungsregeln greifen. Einbeziehung allein macht eine Klausel nicht wirksam.
§ 309 Nr. 7 Buchst. a BGB; § 306 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-013 | Modul 12 | Fall
V bietet Flora eine Gitarre für 160 Euro an. Flora sagt 130 Euro; V lehnt ab. Flora sagt darauf 160 Euro; V ist einverstanden. Welches Angebot wurde angenommen? "Floras letztes neues Angebot über 160 Euro. Das erste Angebot des V erlosch durch ihr Gegenangebot; auch dieses wurde abgelehnt. Die Erklärungen sind chronologisch einzuordnen.
§ 150 Abs. 2 BGB; § 146 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-014 | Modul 12 | Fall
Die 17-jährige Flora vereinbart einen Kauf über 160 Euro in zwei Raten, ohne entsprechende Einwilligung. Sie zahlt nur 80 Euro Taschengeld. Die Eltern verweigern Genehmigung. Kann V die zweite Rate verlangen? "Nein. Die Zahlungspflicht ist rechtlich nachteilig, und § 110 greift bei nur teilweiser Leistung nicht. Der schwebend unwirksame Vertrag wird durch Verweigerung endgültig unwirksam.
§ 107 BGB; § 108 Abs. 1 BGB; § 110 BGB; § 433 Abs. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-015 | Modul 12 | Fall
Wie bekommt Flora die gezahlten 80 Euro nach Verweigerung der Genehmigung grundsätzlich zurück? "Durch Leistungskondiktion: Für die Zahlung besteht mangels wirksamen Vertrags kein Rechtsgrund. Weitere Voraussetzungen und Einwendungen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.
§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-016 | Modul 12 | Fall
Flora zahlt stattdessen sofort die gesamten 160 Euro aus hierfür freigegebenem Taschengeld. Können die Eltern den Vertrag allein durch spätere Ablehnung unwirksam machen? "Nein. Bei erfüllten Voraussetzungen des § 110 BGB ist der Vertrag von Anfang an wirksam. Eine spätere bloße Ablehnung ändert das nicht.
§ 110 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-017 | Modul 12 | Fall
Nora bevollmächtigt Paul zum Verkauf ab 300 Euro. Er schreibt in ihrem Namen versehentlich 305 statt 350 Euro; Bea nimmt an. Ist der Vertrag zunächst von der Vollmacht gedeckt? "Ja. Der tatsächlich erklärte Preis von 305 Euro hält die Untergrenze ein. Der Irrtum betrifft die eigene Erklärung Pauls und ist davon getrennt zu prüfen.
§ 164 Abs. 1 BGB; § 166 Abs. 1 BGB; § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-018 | Modul 12 | Fall
Nora ficht den von Paul versehentlich für 305 statt 350 Euro geschlossenen Kamerakauf sofort wirksam an. Bea verliert gutgläubig 12 Euro Abholkosten; die Kamera ist 360 Euro wert. Wer haftet aus §§ 122 und 179 BGB? "Nora ersetzt nach § 122 die 12 Euro Vertrauensschaden, unterhalb des Erfüllungsinteresses von 55 Euro. Paul haftet nicht nach § 179: Er hatte ausreichende Vertretungsmacht. Die Vertragsanfechtung beseitigt nicht rückwirkend seine Vollmacht.
§ 122 BGB; § 166 Abs. 1 BGB; § 179 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-019 | Modul 12 | Fall
Paul bietet bewusst 250 Euro an, obwohl seine Vollmacht erst ab 300 Euro gilt. Nora verweigert Genehmigung. Bea kennt die Grenze weder noch muss sie sie kennen. Paul ist volljährig. Was gilt? "Kein Erfüllungsanspruch gegen Nora; der Vertrag wird endgültig unwirksam. Paul haftet grundsätzlich nach § 179 Abs. 1 BGB. § 122 folgt daraus nicht: Ein relevanter Irrtum oder eine entsprechende Anfechtung liegt nicht vor.
§ 177 Abs. 1 BGB; § 179 Abs. 1 BGB; § 122 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Fall
BGB-12-020 | Modul 12 | Prüfung
Wie ordnest du mehrere BGB-AT-Probleme in einem Fall? "Beginne mit Begehren und Anspruchsgrundlage. Prüfe Erklärung, Vertragsschluss, gegebenenfalls Zurechnung, Wirksamkeit, Erlöschen und Durchsetzbarkeit. Begründe jedes entscheidende Merkmal durch konkrete Tatsachen; trenne Verpflichtung und Verfügung.
§ 433 BGB; § 164 BGB; § 362 BGB; § 214 BGB; § 929 Satz 1 BGB" 4gewinnt BGB_AT Modul_12 Pruefung