Staatsorganisationsrecht · Modul 01 von 12
Grundgesetz und Fallmethode
Lies den Lerntext mit deinem Gesetz. Versuche die Fälle und Wiederholungsfragen zuerst selbst; die Lösungen und Antworten öffnest du anschließend.
In diesem Modul
Was ordnet eine Verfassung?
Staatliche Macht braucht Zuständigkeiten und Grenzen
Die Bundesregierung möchte ein neues Bundesgesetz auf den Weg bringen. Ein Bundesland widerspricht: Der Bund dürfe dieses Thema gar nicht regeln. Die erste Frage lautet nicht, ob das politische Vorhaben vernünftig ist, sondern welches Organ welche Befugnis besitzt. Genau darum geht es im Staatsorganisationsrecht.
Verfassung und einfaches Recht
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung des Bundes. Es bestimmt die grundlegende Staatsordnung und bindet staatliche Gewalt. Ein formelles Gesetz wird vom zuständigen Gesetzgeber im vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren erlassen. Es kann zugleich materielle, also allgemein verbindliche Regelungen enthalten. Eine Rechtsverordnung enthält ebenfalls Rechtsnormen, wird jedoch von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen (Art. 80 GG).
Das Grundgesetz steht im innerstaatlichen Normgefüge über einfachem Bundes- und Landesrecht. Art. 31 GG regelt den Vorrang von Bundesrecht gegenüber entgegenstehendem Landesrecht. Er gibt dem Bund aber keine zusätzliche Gesetzgebungskompetenz: Bundesrecht muss zunächst wirksam und kompetenzgemäß entstanden sein.
Die richtige Norm suchen
Art. 20 GG nennt zentrale Strukturentscheidungen. Art. 38 ff. betreffen den Bundestag, Art. 50 ff. den Bundesrat, Art. 62 ff. die Bundesregierung und Art. 70 ff. die Gesetzgebung. Art. 93 GG betrifft die Stellung und Organisation des Bundesverfassungsgerichts; Art. 94 GG enthält seine wesentlichen Zuständigkeiten.
Organ, Person und Zuständigkeit
Wer handelt rechtlich für den Staat?
Staat und Verfassungsorgan
Der Staat ist ein rechtlich organisierter Herrschaftsverband mit Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Verfassungsorgane sind Einrichtungen, deren Stellung und wesentliche Aufgaben durch die Verfassung bestimmt werden. Der Bundestag ist ein Organ; die einzelne Abgeordnete ist dessen Mitglied. Die Bundesregierung ist ein anderes Organ als der Bundeskanzler innerhalb dieser Regierung.
Eine Kompetenz ist eine rechtlich zugewiesene Zuständigkeit. Unterscheide die Zuständigkeit des Bundes gegenüber den Ländern und die Zuständigkeit eines bestimmten Organs innerhalb des Bundes. Dass der Bund ein Gesetz erlassen darf, bedeutet beispielsweise nicht, dass die Bundesregierung es allein verabschieden dürfte.
Organhandeln und politischer Wille
Eine Koalition ist ein politischer Zusammenschluss, kein eigenständiges Verfassungsorgan. Eine Partei ist nicht mit ihrer Bundestagsfraktion gleichzusetzen. Die Wahl eines Parteivorsitzenden begründet kein Regierungsamt. Für die rechtliche Einordnung zählen Funktion, Rechtsgrundlage und das tatsächlich handelnde Organ.
Drei Fragen zur Verfassungsmäßigkeit
Bei einem Gesetz untersuchst du regelmäßig Kompetenz, Verfahren und Form als formelle Verfassungsmäßigkeit. Danach folgt die materielle Verfassungsmäßigkeit: Ist der Inhalt mit den einschlägigen Verfassungsmaßstäben vereinbar? Die erforderlichen Mehrheiten können je nach Gegenstand verschieden sein.
So entsteht ein Gutachten
Maßstab und konkrete Tatsachen verbinden
Vier Schritte für jeden problematischen Punkt
Der Obersatz benennt die Rechtsfrage. Der rechtliche Maßstab erklärt die Voraussetzung anhand der Norm und nötigenfalls einer Definition. Die Subsumtion ordnet die konkreten Tatsachen dem Maßstab zu. Das Ergebnis beantwortet den Obersatz. Unproblematische Punkte dürfen kurz bleiben; streitige Punkte brauchen Gründe.
Beispiel: Der Bund müsste für das Schulunterrichtsgesetz zuständig sein. Nach Art. 70 Abs. 1 GG liegt die Gesetzgebung grundsätzlich bei den Ländern, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Kompetenz verleiht. Das Gesetz regelt ausschließlich die Unterrichtsfächer allgemeiner Schulen; ein einschlägiger Bundeskompetenztitel ist nicht ersichtlich. Daher fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz.
Sachprüfung und gerichtliches Verfahren
Fragt die Aufgabe nach der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, prüfst du dessen Voraussetzungen. Fragt sie nach den Erfolgsaussichten eines Antrags beim Bundesverfassungsgericht, benötigst du zusätzlich die Zulässigkeit: Darf das Gericht über diesen Antrag sachlich entscheiden? In der Begründetheit folgt die sachliche Prüfung nach dem jeweiligen Verfahren.
Verfassungsnormen auslegen
Beginne beim Wortlaut, betrachte den systematischen Zusammenhang, berücksichtige die Entstehungsgeschichte und den Zweck. Diese Auslegungsmethoden sind Argumentationshilfen, keine vier automatisch gleich langen Abschnitte. Eine erwünschte politische Wirkung erlaubt es nicht, den Verfassungstext zu überspringen.
Fall 01: Unterricht per Bundesverordnung
Erst selbst lösen
Die Bundesregierung erlässt ohne vorheriges Gesetz eine Verordnung: Alle allgemeinbildenden Schulen sollen ab dem kommenden Schuljahr ein neues Pflichtfach „Digitale Alltagskunde“ unterrichten. Sie erklärt, einheitliche Bildung sei wirtschaftlich wichtig; außerdem habe der Bund mehr Geld als die Länder. Eine gesetzliche Ermächtigung für diese Verordnung besteht nicht. Ein besonderer Bundeskompetenztitel für die Festlegung allgemeiner Schulfächer ist nicht einschlägig.
Aufgaben
- Ordne handelndes Organ und Handlungsform ein.
- Prüfe die Gesetzgebungskompetenz und die Voraussetzungen für eine Rechtsverordnung.
- Ändert sich das Ergebnis, wenn die gleiche Regelung im übrigen ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren als Bundesgesetz erlassen wird?
Deine Lösungsskizze
Trenne zwei Probleme: Wer dürfte den Gegenstand gesetzlich regeln, und auf welcher Grundlage darf die Exekutive eine Verordnung erlassen? Untersuche Art. 70 Abs. 1 und Art. 80 Abs. 1 GG. Weitere Voraussetzungen einer Verordnung sind hier nicht zu vertiefen.
Lösung 01: Zwei selbstständige Fehler
Politisches Ziel und rechtliche Befugnis unterscheiden
I. Einordnung
Die Bundesregierung handelt als Verfassungsorgan der Exekutive. Die Regelung soll als Rechtsverordnung allgemein verbindlich gelten. Sie ist kein vom Bundestag beschlossenes formelles Gesetz. Dass sie viele Schulen betrifft, ändert die Urheberschaft nicht.
II. Gesetzgebungskompetenz
Eine bundesrechtliche Regelung setzt eine Bundeskompetenz voraus. Nach Art. 70 Abs. 1 GG sind die Länder zuständig, soweit das Grundgesetz dem Bund keine Gesetzgebungsbefugnis verleiht. Der Gegenstand betrifft die Unterrichtsfächer allgemeiner Schulen. Ein einschlägiger Bundeskompetenztitel fehlt laut Sachverhalt. Wirtschaftliche Bedeutung und finanzielle Stärke schaffen keine ungeschriebene allgemeine Bildungskompetenz. Der Gegenstand fällt hier in die Zuständigkeit der Länder.
III. Verordnungsermächtigung
Art. 80 Abs. 1 GG verlangt für eine Rechtsverordnung eine gesetzliche Ermächtigung. Deren Inhalt, Zweck und Ausmaß müssen im Gesetz bestimmt werden. Hier existiert nicht einmal eine Ermächtigungsnorm. Die Verordnung ist daher auch aus diesem selbstständigen Grund unzulässig. Ein zuständiger Verordnungsgeber darf nicht aus eigener politischer Initiative beliebige Rechtsetzungsbefugnisse beanspruchen.
IV. Abwandlung
Wird die Regelung im übrigen ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren als formelles Bundesgesetz erlassen, wird keine Verordnungsermächtigung benötigt. Der Bundeskompetenztitel fehlt jedoch weiterhin. Das Bundesgesetz wäre deshalb formell verfassungswidrig. Die Änderung der Handlungsform beseitigt nur das zweite Problem.
Wiederholen 01
Fünf Fragen zur verfassungsrechtlichen Methode
Was ist eine Kompetenz?
Eine rechtlich zugewiesene Zuständigkeit. Bundes- und Landeszuständigkeit sowie die Zuständigkeit einzelner Bundesorgane sind zu unterscheiden.
Was unterscheidet formelles Gesetz und Rechtsverordnung?
Das formelle Gesetz wird vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren erlassen. Die Rechtsverordnung wird von der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen.
Welche Hauptpunkte gehören zur formellen Verfassungsmäßigkeit?
Kompetenz, Verfahren und Form. Der passende Prüfungsumfang richtet sich nach der untersuchten Handlung.
Welche Funktion hat die Subsumtion?
Sie erklärt anhand konkreter Tatsachen, weshalb eine rechtliche Voraussetzung erfüllt ist oder fehlt. Normzitat und Ergebnis allein genügen nicht.
Was unterscheidet Zulässigkeit und Begründetheit?
Die Zulässigkeit betrifft die Voraussetzungen einer sachlichen gerichtlichen Entscheidung. Die Begründetheit beantwortet die Rechtsfrage nach dem Maßstab des jeweiligen Verfahrens.
Schreibübung
Erkläre, warum Art. 31 GG keine zusätzliche Bundeskompetenz begründet. Veranschauliche dies mit dem Schulunterrichtsgesetz aus dem Fall.
Dein Lerndurchgang
Markiere ein Modul, wenn du es selbst wiederholt hast. Die Markierung ist deine Selbsteinschätzung.